Friedberg, Elisabeth

Nachname: Friedberg
Vorname: Elisabeth
abweichender Vorname: Lisel
Geburtsdatum: 28. Juli 1888
Geburtsort: Karlsruhe (Deutschland)
Familienstand: ledig
Eltern: Dr. Max (1847-1907) und Bertha (geb. Marx, um 1850-1932) F.
Familie: Schwester von Frieda Driesen, geb. F., Johanna, Joachim, Dr. Hans und Dr. Leopold F.
Adresse:
Kriegsstr. 122
Beruf:
Sängerin Konzertsängerin
Lehrerin für Englisch
Deportation:
22.10.1940 nach Gurs (Frankreich),
16.9.1942 Auschwitz (Polen)
Sterbeort:
Auschwitz (Polen)

Biographie

Elisabeth Friedberg

Im Frühjahr 1964 schrieb der damalige Karlsruher Oberbürgermeister Günther Klotz an die Überlebenden und Hinterbliebenen der ehemaligen Karlsruher Juden. Diese Briefe gingen in die ganze Welt - Grund dafür war eine schon damals beabsichtigte Dokumentation über das Schicksal jüdischer Bürger der Stadt Karlsruhe „als Mahnmal wider Willkür, Gewalt und Unrecht, gegen Rassen- und Glaubenshass“, so die seinerzeitige Intention.
Einer dieser Briefe ging nach Christchurch in Neuseeland an Dr. Leopold Friedberg. Am 21. Mai 1964 hat Dr. Leopold Friedberg geantwortet, er war damals 83 Jahre alt. Auf rund sechs Seiten hat er, getippt mit seiner Schreibmaschine, das Leben seiner Familie in Karlsruhe geschildert. Er beschreibt auch die so genannte „Reichskristallnacht“ vom 9. zum 10. November 1938, in deren Verlauf fast alle Synagogen und mehr als 7.000 jüdische Geschäfte im Gebiet des Deutschen Reichs zerstört wurden. Weiter berichtet er, er sei „mit allen badischen männlichen Juden in das Lager Dachau“ gebracht worden. Sachlich berichtet er über die menschenunwürdige Behandlung im KZ Dachau. Mit der Auflage, Deutschland zu verlassen wurde er Anfang 1939 nach Karlsruhe entlassen und emigrierte noch im selben Jahr mit seiner Frau über Frankreich nach England.
In diesem Brief hat er über seine Familie nichts erzählt, nichts von seiner Mutter und den Geschwistern berichtet. Er schrieb in seiner Antwort an den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe nur, „alle meine Geschwister kamen in den Vernichtungslagern um“, und das schrieb er so knapp mitten in seinen Schilderungen der Verhältnisse im Lager Dachau, nur dieser kleine Satz in seinem Brief.

Die älteren Geschwister des am 12. Mai 1881 geborenen Leopold Friedberg heißen Johanna (später eine Lyrikerin und Liedkomponistin), geboren am 10. Juli 1878 und Joachim, geboren am 31. Oktober 1879. Die jüngeren Geschwister sind Elisabeth, geboren am 28. Juli 1888, Frieda, geboren am 23. September 1893 und Hans, der Jüngste, der am 22. März 1898 zur Welt kam. Alle sind in Karlsruhe geboren. Die Eltern waren der Rechtsanwalt Dr. Max Friedberg, Sohn eines Rabbiners, geboren 1847, und seine Frau Berta, geborene Marx.
Im Geburtsjahr der Tochter Elisabeth, über deren Leben hier berichtet werden soll, lebte die Familie in der Kriegsstraße 48 neben der Lindenschule. Die Hausnummer wurde 1915 in „122“ geändert. Ab 1904, nach dem Umbau des Hauses, bis zu seinem Tod am 8. Februar 1907 hatte der Vater im gleichen Haus mit Dr. Karl Wollf als Sozius sein „Bureau“.
Als der Vater Dr. Max Friedberg verstarb, war Elisabeth Friedberg 18 Jahre, ihr kleiner Bruder Hans erst sechs Jahre alt. Wie die Mutter mit ihren beiden jüngsten Kindern den Alltag bestritten hat, wie sie den Haushalt weiter führte, sich und die Kinder ernährte und kleidete, ist nicht bekannt. Es befanden sich im Haus damals noch drei Mietparteien und das Rechtsanwaltsbüro, so dass sie vermutlich von den Mieteinnahmen leben konnten.
1909 trat Leopold Friedberg in die Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Karl Josef Wollf, geboren am 27. Juni 1876 in Koblenz ein. Dieser hatte schon am 15. August 1902 Elisabeths Schwester Johanna geheiratet, wobei der Vater Dr. jur. Max Friedberg einer der beiden Trauzeugen war. Diese Ehe wurde 1910 laut Heiratsregister der Stadt Berlin vor dem Königlichen Amtsgericht Berlin zum 10. November 1910 geschieden. Im gleichen Jahr ist Dr. Wollf im Karlsruher Adressbuch nicht mehr als Kanzleibetreiber verzeichnet.

Das „kleine, umgebaute Haus“, so Leopold Friedberg in seinem Brief vom 21. Mai 1964, hatte im Grundbuch die Nummer R 1387, die Grundstücksgröße betrug 679 m², davon 288 m² überbaut. Es bestand aus einem dreistöckigen Wohnhaus, einem dreistöckigen Seitenflügel, einem zweistöckigen Seitenflügel, einer einstöckigen Waschküche, einer einstöckigen Remise und einem einstöckigen Schopf, so eine amtliche Beschreibung von 1941.
Zum sozialen und beruflichen Engagement des Vaters schrieb Sohn Leopold: „Er [der Vater] war u. a. Mitglied des Vorstandes der Anwaltskammer, Stadtverordneter, im Vorstand der Stadtverordnetenversammlung, Vorsitzender des badischen Krankenkassenverbands, Präsident der badischen Israelitischen Landessynode, Anwalt der Krankenkassen, etc.“ Man kann also mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Familie gut situiert und gesellschaftlich hoch geachtet war, dass Dr. Max Friedberg selbst hohes Ansehen genoss und wahrscheinlich auch einen gewissen gesellschaftlichen Einfluss besaß. Sein Sohn Leopold studierte Jura und Hans Chemie an der Technischen Hochschule in Karlsruhe (siehe auch die Biographie zu ihm). Tochter Frieda hatte sich mit Wilhelm Driesen verehelicht, einem Bankier und in Brüssel lebenden jüdischen Deutschen, später leben sie in St. Cloud bei Paris.

Aus dieser angesehenen und gesellschaftlich etablierten jüdischen Familie stammte Elisabeth Friedberg. Dieser familiäre Hintergrund ist auch Hintergrund ihres Lebens und vielleicht auch Basis ihres Selbstwertgefühls, über das noch zu berichten ist.
Über ihre Kindheit und Jugend ist nichts aufgezeichnet, sie selbst hat kaum Persönliches hinterlassen können. Einzig die Eintragungen auf der so genannten „Judenkennkarte“ sagen etwas über ihre Ausbildung und Fähigkeiten aus, über den Menschen, die Frau Elisabeth Friedberg, ist dabei jedoch kaum etwas zu erfahren. Die „Judenkennkarte“ diente, ebenso wie der Zwangsvorname Sara der systematischen Erfassung, der Kontrolle der jüdischen Minderheit in Deutschland und der sozialen Isolierung. Die Kennkarte der Elisabeth Friedberg zeigt, wie alle anderen „Judenkennkarten“ den Abdruck des Zeigefingers. Ein großes, fett gedrucktes „J“ überzeichnet die fünf Zeilen mit allen personenbezogenen Angaben. Diese Kennkarte ist Teil der „Judenkartei“ im Stadtarchiv Karlsruhe.
Das Passbild zeigt eine ernst blickende Frau mit dunklem, gewelltem Haar. Über dem linken Ohr ist das Haar zurück gekämmt, das Ohr ist frei, wie es bei Passbildern noch lange gefordert wurde. Vielleicht trug sie als Ohrschmuck eine Perle, was aber nicht eindeutig zu erkennen ist. Auf manchen Betrachter wirkt ihr Gesichtsausdruck auf diesem Foto bestimmt verzweifelt, leer und perspektivlos, auf andere vielleicht nur traurig. Der Gesichtsausdruck ist maskenhaft, was angesichts der Situation, in der das Foto entstand, nachvollziehbar ist. Ihr Gesichtsausdruck transportiert dennoch eine erstaunliche Gefasstheit auf den Betrachter. Sie trug ein Kostüm mit dunklem Revers und Brusttaschen, der damaligen Mode entsprechend, dazu eine Halskette. Sie war sicher eine Frau, die sich geschmackvoll zu kleiden und zu schmücken wusste. Ob sie sich zum Zeitpunkt der Aufnahme in finanzieller Not befand, ist nicht zu erkennen. Sie ist damals 50 Jahre alt.
Ausgestellt wurde diese Erfassungskarte am 31. Dezember 1938 vom Polizeipräsidium Karlsruhe. Elisabeth Friedberg hat darin als Beruf angegeben: „Lehrerin für Englisch“, ihr erlernter Beruf sei jedoch „Sängerin“. Sie sei selbstständig, „aber auch im Lehrhaus angestellt“. Zu ihrer Schulausbildung nach dem Volksschulbesuch und abgelegten Prüfungen gab sie an: „die ganze Viktoriaschule, Kinder- und Krankenpflegeexamen, 1. in der Luisenkrippe, 2. beim Roten Kreuz.“
Die Viktoriaschule in Karlsruhe, die unter persönlichem Engagement von der Großherzogin Luise 1880 errichtet worden war und die Elisabeth Friedberg besucht hatte, galt als Bildungseinrichtung für die höheren Töchter. Die Schwerpunkte des Unterrichts lagen im Erlernen guter Umgangsformen und Fremdsprachen sowie in Musik, Gesang und Zeichnen.
In der Spalte abgelegte Prüfungen in der „Judenkartei“ ist vermerkt: „Sprachexamen, in London 1937 gemacht“ und weiter, sie sei „in Holland zum Zwecke des Gesangsstudiums gewesen, etwa 1920-1924 oder 1925“. Zudem ist in der Rubrik Sprachkenntnisse notiert, sie „spreche englisch, französisch, holländisch und ein wenig italienisch“. In der Abfrage zu besonderen Fertigkeiten, wie „Motorrad-, Kraftfahren“ gab Elisabeth Friedberg an, „schlecht, (resp. Wenig Übung), Reiten und Rad fahren gut“. Glaubhaft werden die Sprachkenntnisse durch die im Reisepass durch Stempel beurkundeten Auslandsaufenthalte: 8. Oktober 1934 bis 12. Januar 1934 London, 12. November 1936 bis 25. Dezember 1936 Strasbourg. Laut Visum besuchte sie die Tschechoslowakei vom 11. August 1938 bis 6. September 1938 über die Grenzstation Eger mit dem Ziel Chebu-Nadrazi. Eine weitere geplante Reise ist für den November 1938 vorgemerkt, diese hat sie nicht mehr angetreten. Warum sie diese Reisen machte, was sie damit beabsichtigte, ob sie nach einer neuen Lebensmöglichkeit für sich suchte, bleibt der Phantasie überlassen, es gibt keine Hinweise.
Außer diesen Vermerken in der „Judenkartei“ und im Reisepass hat Elisabeth Friedmann nichts hinterlassen können. Keine Briefe aus ihrer Kindheit und Jugend, keine Tagebuchberichte oder Kindheitserinnerungen, keine Schilderungen der Schulerlebnisse, wenn sie diese je aufgeschrieben hat, sind erhalten. Auch deshalb soll im Folgenden jede schriftliche Spur der Elisabeth Friedberg in den Akten oder an anderer Stelle zitiert werden.
Im Karlsruher Adressbuch 1932/33 taucht ihr Name mit der Berufsbezeichnung Konzert- und Oratoriumssängerin erstmals nach dem Tod der Mutter am 19. August 1932 unter der Adresse des Elternhauses in der Kriegsstraße auf. Ob sie davor in Karlsruhe dauerhaft lebte oder wo sonst ihr Lebensmittelpunkt gelegen hatte, ist nicht bekannt. Das Leben der Elisabeth Friedberg bis zu diesem Zeitpunkt, ihr Schaffenskreis, ihre Kollegen und ihr beruflicher Weg können nicht nachvollzogen werden. Weder im Generallandesarchiv noch in den erhaltenen Programmen des Badischen Landestheaters finden sich der Name oder eine Bühnenfotografie von Elisabeth Friedberg. Im Deutschen Bühnenjahrbuch, in dem alle „Bühnenarbeiter“ an öffentlichen Bühnen in Deutschland aufgeführt sind, ist ihr Name nicht verzeichnet. Vermutlich war sie deshalb wahrscheinlich nicht an öffentlichen Bühnen engagiert. Bekannte, Freunde und Schüler hat sie bestimmt gehabt, doch Namen sind nicht bekannt. Von ihrer Qualifikation als ausgebildete Sängerin dürfen wir jedoch ausgehen. Offensichtlich trat sie als Sopranistin hervor. Das „Frankfurter Israelitische Familienblatt“ berichtet jedenfalls am 24. August 1922 über ihre schöne gesangskünstlerische Darbietung anlässlich der Feier zum zehnjährigen Bestehen des Friedrich-Luisenhospizes in Dürrheim. Eventuell gibt es weitere Berichte von ihrem Wirken.
Mehr erfahren wir über Elisabeth Friedberg anlässlich eines Prozesses, in dem sie 1938 vor dem Amtsgericht Karlsruhe wegen „Vergehens gegen das Blutschandegesetz“ angeklagt war. Die nationalsozialistische Zeitung „Der Führer“ berichtete am 20. Dezember 1938 unter der Überschrift: „Jüdin missachtete die Nürnberger Gesetze. Wegen Vergehens gegen das Blutschandegesetz verurteilt - Sie „wusste“ nicht, was eine jüdische Hausgemeinschaft ist“: „Die auf den zu verhandelnden Fall zutreffende Gesetzesfassung besagt: Juden dürfen weibliche Hausangestellte deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen, wenn ein jüdischer Mann - das ist das wesentliche - entweder Haushaltsvorstand ist oder der Hausgemeinschaft angehört. Zählt auch ein jüdischer Untermieter - diese Frage galt es zu klären - gleichfalls zur jüdischen Hausgemeinschaft?“
Die Angeklagte habe zeitweise „arische“ Hausangestellte in ihrem Haus beschäftigt. Sie machte sich nach Ansicht der Anklage deshalb strafbar. „In ihrer Wohnung hielt sie sich einen jüdischen Verkäufer namens Rubinstein“, so die Staatsgewalt, „der sich augenblicklich irgendwo im Lande herumtreibt, als Untermieter. Zugleich beschäftigte sie einmal ein junges Mädchen, dann eine junge deutsche Frau, die die Stiegen putzten und dem ‚Herrn’ Rubinstein seine ‚Gemächer’ in Ordnung hielten. Gewiss, die Friedberg weißt es weit von sich, dass das junge Mädchen jemals mit dem Juden in Berührung gekommen sei, ja, es habe den guten Rubinstein kaum je zu Gesicht bekommen (muss ja ein stiller, bescheidener Herr gewesen sein, der Herr Rubinstein). Als man ihr auf den Pelz rückte und vor etwa zwei Jahren in ihrer Wohnung Erhebungen anstellte, da schwante ihr etwas und sie nahm vorübergehend ein jüdisches Mädchen zum Putzen. ‚Aber das arme Kind’, so sagte sie selbst, ‚hatte wehe Füße und konnte kaum arbeiten!’“ Den untersuchenden Beamten, die in ihre Wohnung kamen, hielt sie die Frage entgegen: „was wollen Sie denn schon wieder? Trotzdem habe sie gar nicht gewusst, dass sie etwa eine strafbare Handlung begehen könne. Ihren jiddischen Jargon, den sie aus der Zeit ihres Auftretens als Sängerin haben mag, hat sie keineswegs verloren. Sie redet mit Händen, als sei sie in der Synagoge, gebärdet sich frech und anmaßend“, so der Staatsanwalt weiter, der drei Wochen Gefängnis beantragte und dem Gericht dabei nahelegte, „das Verhalten der Angeklagten beim Strafmaß zu berücksichtigen“. Sehr couragiert und selbstbewusst scheint die 50-jährige Elisabeth Friedberg damals aufgetreten zu sein. Das wurde vom NS-Regime und seinen Richtern verurteilt und in der gleichgeschalteten Presse natürlich verbal ausgeschlachtet und hetzerisch publiziert. Ein diffamierender Bericht mit Angabe von Namen und Adresse. Das Gericht verurteilte sie zu 150 Mark Geldstrafe mit der Begründung, dass sie „schuldig sei des Vergehens gegen das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes. Eine jüdische Hausgemeinschaft - diese Ansicht dürfte auch dem gesunden Volksempfinden entsprechen - besteht dann grundsätzlich, wenn Juden unter einem Dache, in einer Wohnung zusammenlebten.“

Auslöser für weitere Spuren des Lebens der Elisabeth Friedberg war das Interesse der Stadtverwaltung Karlsruhe an der Übernahme des Anwesens Kriegsstraße 122 nach der „Reichskristallnacht“, als es um „Arisierung“ jüdischen Eigentums ging. Mit Hinweis auf die in einer Verordnung vom 3. Dezember 1938 gewährte Möglichkeit, „das jüdische Grundvermögen den öffentlichen Belangen ‚dienstbar’ zu machen“ setzte das Stadtplanungs- und Siedlungsamt Karlsruhe auch das Anwesen Friedberg auf eine Liste mit 65 Grundstücken, an deren Erwerb die Stadt interessiert war. „Die Stadt solle unmittelbar zu einem Kaufvertrag zu kommen suchen und fürsorglich zugleich dem Finanz- und Wirtschaftsministerium Mitteilung machen“, schrieb das Stadtplanungsamt in einer Notiz.
An die Eigentümerin wandte sich die Stadt Karlsruhe kurz darauf. In ihrer Antwort, mit Datum vom 18. Dezember 1938 schrieb Elisabeth Friedberg: „Gerne verkaufe ich mein Haus der Stadt Karlsruhe, in der mein Vater so glücklich lebte, und für die er so viel getan hat (Präsident der Krankenkasse, Tuberkulosefürsorgevorstand, Anwaltskammer etc. etc. alles ehrenamtlich natürlich). Ich konnte - obwohl ich es bin - bisher nicht als Besitzerin des Hauses im Grundbuch eingetragen werden, weil meine kleine Nichte, die Amerikanerin ist - bisher nicht auf ihr Erbteil verzichten konnte, mangels amerikanischer vormundschaftlicher Genehmigung. Ich glaube, sie ist auch heute noch nicht volljährig, und nicht gewillt ganz zu verzichten. Doch würde ich sicherlich eine Genehmigung zum Verkauf des Hauses erhalten. Außerdem besitzt mein Bruder Dr. L. Friedberg noch eine Generalvollmacht meiner verstorbenen Mutter auf Grund deren der Verkauf eventuell getätigt werden könnte. Ich habe sehr verschiedene Kaufangebote auf mein Haus bekommen, zuletzt von einer allein stehenden Dame 55 000 RM. Ich lehnte dies - wie auch alle vorherigen Angebote ab - weil ich mein Haus überhaupt nicht verkaufen wollte. Doch jetzt will ich auswandern und es deshalb natürlich gerne verkaufen. Ich bitte sie höflichst mir mitzuteilen, welchen Preis die Stadt gewillt ist mir zu zahlen. Bedenken Sie bitte dabei, welch ungeheure Steuer ich die ganze Zeit zu zahlen hatte. Die Steuern wurden nach dem alten Steuerwert von 102.000 RM berechnet, obwohl ich unzählige Eingaben zur Änderung dieses kaum tragbaren Zustandes gemacht habe. Ich habe mein Haus nur halten können - (immerwährende Reparaturen, Anschaffungen neben den Steuern) - weil ich eine mir einst von meinem Bruder geschenkt bekommen habende Lebensversicherung aufgewertet und ausbezahlt bekommen habe. … Auch bitte ich Sie zu bedenken, dass ich keinerlei Vermögen besitze, und nur auf diesen kleinen Rest (denn viel bleibt mir nicht, auch wenn sie die 55. Tausend zahlten) der mir vom Haus nach allen Abgaben und Abzügen bleibt angewiesen bin. Mit ganz vorzüglicher Hochachtung, Elisabeth Friedberg.“

Am 6. Januar 1939 wurde das Anwesen Kriegsstraße 122 vom Stadtplanungs- und Siedlungsamt der Stadt besichtigt. Sie ermittelten im insgesamt sechs Mieter inklusive der Wohnung der Eigentümerin mit einem Mietwert von 425 RM monatlich, jährlich 5.100 RM und einen Einheitswert von 36.400 RM für das Anwesen. Vor dem nächsten Termin bei der Stadtverwaltung hat Elisabeth Friedberg auf einer Karte am 28. Januar 1939 Folgendes mitgeteilt: „Gerne komme ich Dienstag ½ 2 zu einer Besprechung zu Ihnen! Nur weiß ich leider nicht, ob ich pünktlich sein kann, da ich um 10 Uhr eine Sühneverhandlung auf dem Amtsgericht habe. Wäre die Stadt schon Eigentümerin des Hauses kämen solche Geschichten sicher nicht vor. Ein Mieter ist nun schon 3 Mieten schuldig (ohne die bald jetzt fällige!). […] Sollte ich bis 12 Uhr spätestens nicht bei Ihnen gewesen sein, hinterlassen Sie bitte, wann es Ihnen sonst angenehm wäre, dass ich komme! Mit ganz vorzüglicher Hochachtung! Elisabeth Friedberg.“
Am 10. Februar 1939 sprach Elisabeth Friedberg dann vor, worüber die Stadtverwaltung eine Aktennotiz angefertigt hat. Vermerkt wurde, dass sie nach Amerika auswandern wolle, aber damit rechne, dass dies erst in zwei Jahren möglich sein werde. Solange müsse sie noch in dem Haus wohnen bleiben. Elisabeth Friedberg brachte auch vor, dass der angebotene Kaufpreis von 36.400 RM ihr zu niedrig sei. Für die Beamten bestand der Eindruck, dass sie mit einer Erhöhung um 2.000 bis 3.000 RM einverstanden wäre, da sie eine Sühneabgabe in Höhe von 4.400 RM sofort bezahlen müsse, wozu sie eine Anzahlung in gleicher Höhe auf den Kaufpreis benötige. Im Grundbuch seien für ihren Bruder und sie eine Schuldenlast von 19.200 RM eingetragen. Das Anwesen gehöre nicht „Frl. Friedberg“ allein, sondern den Erben der verstorbenen Mutter, darunter eine noch nicht volljährige Nichte amerikanischer Staatsangehörigkeit, für die aber ihr Bruder, der frühere Rechtsanwalt Dr. Leopold Friedberg Vollmacht besitze. Im Hinblick auf diese Beteiligung einer Amerikanerin sei der Erwerb aufgrund einer Auflage erschwert [bei ausländischen Juden war wegen internationaler Verwicklung die besondere Zustimmung des Reichswirtschaftsministers notwendig]. Deshalb biete die Stadt weiterhin einen Kaufpreis für das Anwesen in Höhe von 36.400 RM an. Für die sofortige Anzahlung in Höhe von 4.400.- RM für die Sühneabgabe fordere die Stadt den Eintrag einer Sicherungshypothek. „Frl. Friedberg“ sei zu verständigen, dass die Stadt unter diesen Bedingungen zum Kauf bereit sei. Soweit diese Notiz.
In den Akten findet sich eine weitere Notiz vom 25. Februar 1939, wonach „Frl. Friedberg“ erschienen sei und mitgeteilt habe, dass sie mit dem Verkauf ihres Anwesens an die Stadt zu den mitgeteilten Bedingungen einverstanden sei. Sie habe um Aufstellung des Kaufvertrages gebeten. Die hierzu noch erforderlichen Unterlagen werde sie in den nächsten Tagen hierher bringen.
In den folgenden Monaten bemühte sich Elisabeth Friedberg vor allem um Unterlagen der anderen Erbberechtigten, die ihr den Verkauf des Hauses ermöglichen sollten.
Weiter existiert ein Aktenvermerk vom 8. Juni 1939, demzufolge Elisabeth Friedberg um Erhöhung des von der Stadt gebotenen Kaufpreises in Höhe von 36.400 RM gebeten habe, da ihr von privater Seite 50.000 RM geboten worden seien. Es wurde ihr erwidert, dass dies unter keinen Umständen in Frage komme. „Sie bestand unbedingt darauf, dass die Auflassung nicht schon am 1. Juli 1940, wie ursprünglich vorgesehen, sondern 1 ½ Jahre nach der Beurkundung des Vertrages stattfinde. Da sie nicht übersehen könne, wann sie tatsächlich auswandern könne, wäre sie nicht in der Lage, von dieser Forderung abzugehen.“ Beschluss des Stadtplanungsamtes war, die Stadt erwerbe zu lastenfreiem Eigentum das Haus Kriegsstraße 122 zum Preis von 36.400 RM. Auflassung und Übergabe des Grundstückes solle erfolgen erst 1 ½ Jahre danach. Der obligatorische Kaufvertrag könne nunmehr, nachdem Rechtsanwalt Leopold Friedberg, der Bruder des „Frl. Elisabeth Friedberg“, im Besitze einer Generalvollmacht seiner, im Grundbuch noch als Eigentümerin eingetragenen Mutter ist, die über den Tod hinaus gilt, ohne Mitwirkung der Erben und ohne dass ein Erbschein vorliegt, beurkundet werden. Handschriftlich ist vermerkt: „Alsbaldiger Kaufabschluss erscheint notwendig, da nach einer Auswanderung des früheren RA Dr. Friedberg der Abschluss außergewöhnlich erschwert werden könnte.“ Das Stadtplanungsamt Karlsruhe notierte am 21.Juni 1939 dann: „Rechtsanwalt Dr. Leopold Friedberg ist heute erschienen und hat den Vertragsentwurf unterzeichnet. Damit er diesen auch mit seiner Schwester […] durchsprechen kann, hat er gebeten, ihm eine Abschrift dieses Entwurfs kurzerhand zu übersenden, und mit der Absendung der Ausfertigung des Vertrags noch 1 Woche zuzuwarten.“
Vom 28. Juni 1939 ist eine kurze Aktennotiz des Stadtplanungsamtes erhalten: „Der Vertrag wurde auch mit Frl. Friedberg durchgesprochen. Nachdem ihr die gewünschte Aufklärung über verschiedene Punkte gegeben wurde, hat sie gebeten, mit der Absendung des Vertrags an das Notariat noch einige Tage abzuwarten, sie wolle beim Finanz- u. Wirtschaftsministerium noch einige Auskünfte einholen“. Vielleicht befürchtete Elisabeth Friedberg, mit diesem Erlös nicht auswandern zu können.
Am 23. Oktober 1939 meldete das Stadtplanungsamt dem Finanzamt Karlsruhe-Stadt und der Badischen Kommunalen Landesbank: „Frl. Friedberg ist auf verschiedene Einladungen nicht erschienen und hat auch nichts von sich hören lassen. Mit Rücksicht auf die derzeitigen Kriegsverhältnisse und den anderweitigen großen Geldbedarf muss der Erwerb des Anwesens vorläufig zurückgestellt werden.“
Im Haus Kriegsstraße 122 wohnten, nach einer Bestandsaufnahme vom 4. Juni 1940 insgesamt sechs Mieter, überwiegend mit Familienanhang. Auf der von Elisabeth selbst bewohnten Etage zudem Jisidor, Sara und Ruth Preis sowie Jisidor Levi. Wahrscheinlich versuchte Elisabeth ihr Haus zu dieser Zeit an einen Privatmann zu verkaufen, denn ein Schreiben des Polizeipräsidenten Karlsruhes an die Stadtverwaltung vom 1. Juli 1940 stellte klar, „dass ein Kaufvertrag mit einem anderen Interessenten keine Genehmigung fände.“ Ein Kauf durch die Stadt würde dagegen eine Genehmigung erhalten.

Zum „Verkauf“ kam es aber nicht mehr. Denn der 22. Oktober 1940, der jüdische Feiertag Sukkoth, das „heitere Laubhüttenfest“, war für die Deportation der Juden aus Baden, der Pfalz und aus dem Saarland nach Gurs ausgewählt und generalstabsmäßig vorbereitet worden. Die Menschen wurden früh am Morgen in ihren Wohnungen von Männern der Geheimen Staatspolizei, teils unterstützt von Polizisten und Hilfspolizisten überrascht, wurden aufgefordert, sich innerhalb einer Stunde reisefertig zu machen. Nach dem Verlassen der Wohnung war sie zu verschließen und mit dem dafür vorgesehenen Klebestreifen zu versiegeln. Das Schlüsselloch musste vom Klebestreifen verdeckt sein. Was Elisabeth Friedberg an diesem Tag, dem 22. Oktober 1940 selbst erlebte, ist nicht überliefert, doch so ähnlich muss es sich auch bei ihr in der Kriegsstr. 122 ereignet haben. Für Tausende Juden wurde das „Camp de Gurs“ zur trostlosen „Vorhölle von Auschwitz“, so wohl auch für Elisabeth Friedberg. Fast zwei Jahre lang durchlitt die gut 50-jährige die schwierigen Verhältnisse des Lagerlebens offensichtlich ohne dass sich ihr die Möglichkeit wie manchen anderen Lagerinsassen bot, ihre Auswanderung aus Frankreich zu betreiben. Elisabeth Friedberg wurde vom Internierungslager Gurs über Drancy am 19. September 1942 mit Transport Nr. 33 nach Auschwitz deportiert. Seither gilt sie als „verschollen“.

Am 21. Mai 1941 notierte das Stadtplanungs- und Siedlungsamt unter dem Betreff Grundstück Kriegsstraße 122 in einer Mitteilung an das Städtische Hochbauamt unter Hinweis auf die komplizierten Kaufverhandlungen: „Durch die Ausweisung von Frl. Elisabeth Friedberg am 22. Oktober 1940 ist die Sache nochmals kompliziert geworden. Ein Verkauf von Grundstücken ausgewiesener Juden ist z. Zt. Nicht gestattet. Auch die Frage der amerikanischen Miteigentümer ist noch nicht geklärt. Es bleibt daher nicht anderes übrig, als die Kaufverhandlungen einstweilen ruhen zu lassen. Zu prüfen wäre nur, ob heute noch ein Interesse für den Erwerb besteht.“ Der nationalsozialistische Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Karlsruhe engagierte sich nach einer Intervention des Direktors der benachbarten „Handelslehranstalt für Mädchen“ vom Mai 1941 für den Erwerb des Grundstückes Kriegsstraße 122, um weitere Schulräume für die Handelsschule II schaffen zu können, weil sich die Schülerzahl seit Kriegsausbruch um über 400 auf 1.450 erhöht habe. Das Grundstück Kriegsstraße 120, das auch in jüdischem Besitz gewesen war, war bereits erworben worden, es reichte aber nicht zur Deckung des Raumbedarfs aus.
Das Grundstück der Elisabeth Friedberg kam unter dem nationalsozialistischen Regime nicht mehr zum Verkauf. Es wurde unter die Verwaltung der Abteilung jüdisches Vermögen beim Polizeipräsidenten Karlsruhes gestellt, neu bewertet und sollte verwertet werden. In den gewünschten Verkaufspreis wurden die Kosten für Verwaltung, Instandsetzung, Sühneabgabe und „Verpflegungskosten für die Evakuierte“ eingerechnet. Obwohl sich die Stadt im Verlaufe des Jahres 1941/42 um einen Kauf bemühte, blieb dies wegen der Probleme der in Amerika lebenden Miterben erfolglos. Mit Datum vom 3. Mai 1943 schrieb der Oberfinanzpräsident Badens an den Oberbürgermeister und verwies auf die Schwierigkeiten des Kaufes: „Die Miterben Joachim Naphtali, Miriam Regina und Judith Irene Simon, alle in New York, sind auch keine Juden deutscher Staatsangehörigkeit oder staatenlose Juden vordem deutscher Staatsangehörigkeit. Sie können auch nicht als Reichsfeinde behandelt werden. Sie gelten lediglich als Staatsangehörige eines Feindstaates im Sinne der Feindvermögensgesetzgebung. Über ihr Vermögen hat daher nicht der Reichsminister der Finanzen, sondern der Reichskommissar für die Behandlung feindlichen Vermögens zu entscheiden. Nach § 9 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 dürfe über das im Inland befindliche feindliche Vermögen grundsätzlich nicht verfügt werden. Da wegen der Kriegsverhältnisse ein Ausbau der Schule in absehbarer Zeit sowieso nicht in Frage komme, sei auch eine Sondergenehmigung nicht zu erreichen.“

Nach 1945 verfügten die Friedberg-Erben wieder über das Haus und Grundstück und verkauften es um 1960 in private Hände. Nach dem Neubau der Wirtschaftsoberschule (Friedrich-List-Gymnasium) an der Ecke Kriegsstraße Karl-Friedrich-Straße grenzte es direkt an diese an. Für den Neubau des ECE-Centers am Ettlinger Tor wurde das Gebäude 2004 abgerissen.

(Christa Koch, Februar 2006)