Kullmann, Gertrud
Nachname: | Kullmann |
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Vorname: | Gertrud |
abweichender Vorname: | Zilla |
Geburtsdatum: | 4. Juli 1911 |
Geburtsort: | Karlsruhe (Deutschland) |
Familienstand: | ledig |
Eltern: | Dr. Leopold und Alice K. |
Reinhold-Frank-Str. (Westendstr.) 64
10.8.1942 von Drancy nach Auschwitz (Polen)
Biographie
Leopold, Alice und Gertrud Kullmann
Leopold Kullmann wurde am 1. November 1877 in Amerika in Cottage Grove, Oregon geboren. Schon früh zog er mit seinen Eltern nach Deutschland und besuchte das Städtische Gymnasium in Frankfurt a.M., wo er am 13. März 1896 das Abitur ablegte.
Von April 1896 bis 1899 studierte er Rechtswissenschaften in München, Heidelberg und Berlin. Am 9. Dezember 1899 legte er die erste Juristische Staatsprüfung ab und setzte die Berufsausbildung in Karlsruhe fort, wo auch seine Eltern lebten. Hier wohnte er zunächst in der Amalienstraße 63. Er war als Rechtspraktikant am Amtsgericht und am Landgericht Karlsruhe tätig. Am 7. November 1900 wurde ihm von der Universität Heidelberg der Doktortitel verliehen. Am 30. Mai 1903 bestand er die zweite Juristische Staatsprüfung mit der Note „gut“. Am 14. September 1903 erhielt er die Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Karlsruhe. In der Folgezeit wurde er wiederholt als Vertreter für Rechtsanwalt Ludwig Marum bestellt.
Leopold Kullmann heiratete am 10. August 1910 die am 13. Juni 1887 in Mannheim geborene Alice Katz, verwitwete Lurch. Über die erste Ehe von Alice Kullmann ist nichts bekannt. Ihr Rufname war Zilla. Sie hat, was für die damalige Zeit eher ungewöhnlich war, die höhere Mädchenschule bis zur höchsten Klasse besucht. Eine Berufsausbildung hat sie danach nicht aufgenommen. Sie sprach Englisch und Französisch. Nach ihrer Eheschließung und der Geburt der Tochter Gertrud ist anzunehmen, dass sie für den Haushalt und die Erziehung der Tochter zuständig war.
Die Familie lebte entsprechend ihrer gesellschaftlichen Stellung in großen Wohnungen, z. B. in der Kriegsstraße 69a. Dieses Haus gibt es auch heute noch.
Später wohnte die Familie in der Westendstraße 64, der heutigen Reinhold-Frank-Straße. Dort steht heute als Nummer 64 ein Bau aus den 1950er Jahren, so dass darauf geschlossen werden kann, dass das ursprüngliche Haus im Krieg zerstört wurde.
Tochter Gertrud wurde am 4. Juli 1911 in Karlsruhe geboren. Sie war das einzige Kind des Ehepaares. Auch Tochter Gertrud besuchte die höhere Mädchenschule. Sie war Schülerin des Fichtegymnasiums, des 1893 gegründeten ersten Mädchengymnasiums in Deutschland.
Gertrud war bis zur Obersekunda an der Schule. Danach besuchte sie sechs Jahre die Hochschule der Bildenden Künste in Karlsruhe. Sie war Meisterschülerin bei Professor Hermann Goebel. Gertrud sprach französisch und hielt sich zu Studienzwecken einmal für vier Monate in Frankreich auf.
Nach ihrer Ausbildung lebte sie als Kunstmalerin weiterhin im Haushalt ihrer Eltern.
Über ihre Jahre als Kunstmalerin konnten wir leider nichts ausfindig machen, da das Archiv der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste durch Kriegseinwirkungen zerstört wurde. Aber wer weiß – vielleicht hängt irgendwo ein Bild der Malerin Gertrud Kullmann?
Leopold Kullmann war insgesamt 20 Jahre lang Rechtsanwalt in Karlsruhe. In dieser Zeit engagierte er sich auch politisch, er trat 1905 in die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ein und stieg rasch in die Führung der Karlsruher SPD auf. Er verstand sich als Atheist und unterstrich seine Weltanschauung auch mit dem Austritt aus der jüdischen Gemeinde, Ehefrau Alice machte diesen Schritt 1929 und blieb konfessionslos. 1911 wurde Leopold Kullmann für die SPD zum Stadtverordneten gewählt, 1919 nach der politischen Revolution in Deutschland zum Stadtrat in Karlsruhe. Von 1921 bis 1925 vertrat er die SPD als Abgeordneter im Badischen Landtag. 1923 bewarb er sich um eine Richterstelle in der badischen Justiz und wurde am 1. März 1923 zum Amtsrichter beim Amtsgericht Karlsruhe ernannt. Diese Ernennung eines sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten zum Richter in der badischen Justiz war Anlass zu Kommentierungen in der „Süddeutschen Zeitung“ und in der „Volksstimme“. Schon am 30. Juni 1923 wurde Leopold Kullmann zum Landgerichtsrat beim Landgericht Karlsruhe ernannt und war dort mehrere Jahre als Richter in einer Zivilkammer tätig.
Zum 2. Januar 1930 wurde Leopold Kullmann als so genannter Hilfsrichter an das Oberlandesgericht Karlsruhe abgeordnet. Nachdem er sich dort bewährt hatte, wurde er drei Monate später am 2. April 1930 zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe befördert.
Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von einer Regierungskoalition aus NSDAP und DNVP zum Reichskanzler ernannt. Die Reichstagswahl vom 5. März 1933 ergab für die Regierungskoalition eine absolute Mehrheit. Kurz danach begann ein Kesseltreiben gegen jüdische Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. SA-Männer stürmten in die Gerichte und suchten nach jüdischen Juristen, die bedroht, misshandelt und gezwungen wurden, die Gerichtsgebäude zu verlassen. Den jüdischen Juristen wurde nahe gelegt, Urlaubsanträge zu stellen bzw. vorübergehend auf die Berufsausübung zu verzichten. In den Personalakten von Leopold Kullmann findet sich ein Vermerk vom 31. März 1933, wonach ihm „der erbetene Urlaub bis auf weiteres bewilligt“ wird. Mit Entschließung vom 18. April 1933 wurde Leopold Kullmann im Alter von 55 Jahren aufgrund des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 aus dem Staatsdienst entlassen.
Dies bedeutete für die Familie erhebliche finanzielle Einbußen. Seine Dienstbezüge in Höhe von monatlich 924.- Reichsmark wurden eingestellt. Vom 1. August 1933 bis zum 31. Dezember 1940 erhielt die Familie ein Ruhegeld von monatlich nur noch 229,88 Reichsmark. Dazu kamen noch die geforderte „Judenvermögensabgabe“ sowie die „Edelmetallabgabe“. Dies bedeutete auch für Familie Kullmann, dass sie nach und nach Schmuckstücke und Möbel verkauften, um leben zu können.
Wie viele andere jüdische Familien versuchte auch die Familie Kullmann, Deutschland zu verlassen. Dazu fehlten ihnen jedoch die Ausweispapiere. Ihr Reisepass, ausgestellt am 6. September 1924 vom Deutschen Konsulat in Mailand, wurde am 25. September 1926 ungültig. Eine Verlängerung wurde nicht bewilligt. Nach den Unterlagen des Passamtes versuchte die Familie noch insgesamt zweimal, offiziell eine Verlängerung ihres Reisepasses zu erhalten. Der erste Antrag vom 14. Oktober 1935 wurde abgelehnt.
Das Passbüro schrieb an das Geheime Staatspolizeiamt Karlsruhe:
„Anbei überreiche ich zwei Anträge auf Ausstellung von Reisepässen für das Ausland......
Antragsteller gibt an konfessionslos zu sein, nach der polizeilichen Meldekartei ist derselbe Jude.“
Gemäß den Paragraphen 11 und 22 der „Passbekanntmachung“ vom 7. Juni 1932 lehnte die Geheime Staatspolizei den Antrag ab. Den zweiten Antrag stellte die Familie am 16. Juni 1937 zum Zweck des Besuches der Pariser Weltausstellung im September 1937. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Die Familie hatte keine Chance, aus Deutschland offiziell auszureisen. Im Dezember 1938 erhielten sie ihre Pässe mit dem deutlich sichtbar aufgedruckten „J“.
Familie Kullmann gehörte zu den 905 Karlsruher Juden, die am 22./23. Oktober 1940 in das Konzentrationslager Gurs in Südfrankreich nahe der spanischen Grenze deportiert wurden.
Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD Heydrich berichtet in einem Schreiben vom 29. Oktober 1940 an das Auswärtige Amt:
„Der Führer ordnete die Abschiebung der Juden aus Baden über das Elsass und der Juden aus der Pfalz über Lothringen an. Nach Durchführung der Aktion kann ich Ihnen mitteilen, dass aus Baden am 22. und 23.10.1940 mit 7 Transportzügen und aus der Pfalz am 22.10.1940 mit 2 Transportzügen 6.504 Juden im Einvernehmen mit den örtlichen Dienststellen der Wehrmacht, ohne vorherige Kenntnisgabe an die französischen Behörden, in den unbesetzten Teil Frankreichs über Chalon-sur-Saone gefahren wurden. Die Abschiebung der Juden ist in allen Orten Badens und der Pfalz reibungslos und ohne Zwischenfälle abgewickelt worden…“
Leopold Kullmann starb am 20. Januar 1941 in Gurs.
Am 10. August 1942 wurden 109 Karlsruher Juden, unter ihnen Alice und Gertrud Kullmann, über Paris-Drancy nach Osten deportiert, wo sie dann in Auschwitz verstarben.
Nach dem Krieg wurde von der Familie von Frau Kullmann ein Antrag auf Wiedergutmachung gestellt. Frau Kullmann hatte eine Schwester, Gertrud Katz, geboren am 18. Dezember 1895, die nach Chile ausgewandert war sowie einen Bruder, Alfred Hermann Katz, der bereits am 16. Mai 1932 verstorben war. Familienangehörige sind nicht bekannt. Die zwei Söhne des Bruders, 1926 und 1928 geboren, lebten in Australien und haben die ausgestellte geringfügige Kapitalentschädigung aufgrund ihres Todes nicht mehr erhalten.
(Familie Doris und Michael Knoblich und Tochter Annick, September 2003)