Bernardiener, Regina
Nachname: | Bernardiener |
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Vorname: | Regina |
geborene: | Fleischer |
Geburtsdatum: | 1. Januar 1891 |
Geburtsort: | Csaszkov/Senica (Österreich-Ungarn, heute Slowakei) |
Familienstand: | verwitwet |
Eltern: | Heinrich und Dina Fleischer |
Familie: | 2. Ehefrau von Alexander B. |
1930-1939: Waldstr. 26, 12.10.1939 nach Stuttgart
Biographie
Regina Bernardiener
Regina Bernardiener, geborene Fleischer, wird am 1. Januar 1891 im kleinen Czaszkov bei Senitz (Senica), damals Österreich-Ungarn heutige Slowakei, geboren, etwa 80 km von Wien entfernt. Ihre Eltern sind Pferdehändler Heinrich Fleischer und Dina, geborene Weiß, beide jüdischen Glaubens.
Regina Fleischer hatte 1911 im Alter von 20 Jahren in Senitz einen Sohn geboren, den sie 1913, als sie aus Pressburg nach Wien reist, in der Obhut ihrer Eltern lässt. Vermutlich hatte sie bereits zu diesem Zeitpunkt als Hausgehilfin gearbeitet. In Wien ist sie in den folgenden Jahren unter verschiedenen Adressen, teils noblen Wohnadressen am Ring oder beim Stephansdom gemeldet, wo sie in Haushalten arbeitet. Immer wieder unterbricht sie ihren Aufenthalt in Wien, um für unterschiedlich lange Zeiten nach Senitz zu fahren. Seit dem 7.
August 1919 ist sie in Karlsruhe gemeldet.
Hier wohnt sie in der Waldstraße 26 bei dem Witwer Alexander Bernardiener, Vater mit vier Kindern. Er ist ein entfernter Verwandter von Regina Fleischer. Am 30. April 1920 bestellen sie ihr Heiratsaufgebot. Bis zu diesem Tag hat Regina Fleischer viele bürokratische Hürden überwinden müssen. Als am 29. Juni 1920 die Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses endlich erfolgt ist, kann am 15. Juli 1920 geheiratet werden. Trauzeugen sind der Kanzleidiener und der Hausmeister des Rathauses, ein Zeichen dafür, dass die Verheiratung wohl nur standesamtlich, jedenfalls ohne großes Aufhebens, stattfand. Die Sorge um die noch minderjährigen Kinder und die Versorgung des Ehemannes dürfte sie vollends ausgefüllt haben. Ehemann Alexander bezeichnet gegenüber den Behörden später die Ehe als „glücklich“.
Als der von Alexander Bernardiener 1925 gestellte Antrag zur Einbürgerung in den badischen bzw. deutschen Staatsverband abgelehnt wird, ist auch sie betroffen. Ihr wird automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemanns zugeordnet, folglich galt sie als Polin. Am 27. Oktober 1938 verfügte das Deutsche Reich nach einer diplomatischen Verwicklung mit Polen die Ausweisung aller Juden polnischer Staatsangehörigkeit. Sofort begann die Gestapo mit den Verhaftungen. In dieser „Polenaktion“ wurden am folgenden Tag etwa 17.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder an die polnische Grenze abgeschoben. Die Abschiebung in Baden betraf alleine Männer unter 60 Jahren. Reginas Ehemann war bereits verstorben und sie als Frau zwar nicht unmittelbar betroffen, aber in der Folge waren die im Oktober zurückgebliebenen polnischen oder staatenlosen Juden aufgefordert, das Reichsgebiet nach Polen zu verlassen. Dies wurde von der Polizei regelmäßig überwacht, indem sie die Personen zuhause aufsuchte und befragte, wann sie auszureisen gedachten. Das heißt, hier wurde Druck aufgebaut.
Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei - Heinrich Himmler - ordnete am 8. Mai 1939 an, dass die noch hier lebenden „polnischen Juden“ bis zum 31. Juli 1939 das Reichsgebiet zu verlassen hätten oder andernfalls in ein Konzentrationslager verbracht würden. Die daraufhin von der Gestapo erhobenen Angaben, weist am 27. Juni 1939 für Regina Bernardiener auf, dass sie noch keinen Ausreisetermin angeben könne. Am 31. August 1939 übergab die Gestapo dem Karlsruher Polizeipräsidium eine Liste mit 16 Namen von Personen, die zwecks Abschiebehaft in ein KZ zu überführen seien. Regina Bernardiener war darunter neben neun anderen Frauen für das Frauen-KZ Ravensbrück vorgesehen. Dies schien sich jedoch zu verzögern, da das Polizeipräsidium Karlsruhe der Gestapo am 15. September 1939 meldete. dass Regina Bernardiener noch hier anwesend sei. Bei einem der „Besuche“ der Beamten des Polizeipräsidiums in diesen Tagen muss ihnen Regina Bernardiener erklärt haben, sie werde sich das Leben nehmen durch Öffnen des Gashahnes, wenn sie von hier weg müsse, denn sie habe niemand, zu dem sie sich begeben können. Das ist in einem Schriftstück des Ausländeramtes beim Polizeipräsidium vom 26. September 1939 schriftlich festgehalten.
Anfang Oktober war Regina Bernardiener nicht mehr anzutreffen. Die Polizei stellte fest, dass sie am 12. Oktober Karlsruhe Richtung Stuttgart verlassen habe. Dort ist ihre Anwesenheit in einer Aufstellung festgehalten, jedoch ohne exakte Meldedaten. Sie dürfte sich kaum angemeldet haben, sonst wäre sie vermutlich sofort verhaftet worden. Aus Stuttgart ging sie weiter nach Nürnberg. Auch hier ist kein Detail mehr bekannt. Sicher scheint nur, dass sie dort zuletzt in der Bauerngasse 18 lebte. Unter dieser Adresse wird sie auf der Deportationsliste aus Nürnberg aufgeführt, unter der laufenden Nummer 24 und einer Polizeinummer 647
Am 29. November 1941 wird sie von Nürnberg aus mit über 1.000 Menschen ins KZ Riga-Jungfernhof deportiert. Dass in Riga im Juli 1941 nach der Eroberung durch die Wehrmacht eingerichtete Ghetto war völlig überfüllt, so dass es durch Massenerschießungen in den nahe gelegenen Wäldern unter Verantwortung des Leiters der Einsatzgruppe A, Walther Stahlecker, und lettischen nationalistischen Kollaborateuren „frei gemacht“ wurde. Die ankommenden Transporte mit deutschen Juden kamen so aber nach Jungfernhof, das ab Dezember 1941 als KZ eingerichtet wurde. Das Konzentrationslager Riga-Jungfernhof war ein zeitlich begrenztes und behelfsmäßig eingerichtetes Lager. Es bestand vom 3. Dezember 1941 bis März 1942. Es sollte Juden aus Deutschland und Österreich aufnehmen, deren Transportzüge ursprünglich Minsk zum Ziel hatten.
Jungfernhof war überfüllt und konnte die Menschen nicht aufnehmen. Der erste Transportzug mit Berliner Juden kam am 30. November 1941 am Bahnhof an. Alle Menschen wurden am gleichen Tag im Wald von Rumbula ermordet, wie die Bewohner des Ghettos in Riga.
Im Dezember 1941 kamen vier Züge aus Deutschland mit insgesamt 3.984 Menschen in Jungfernhof an, darunter aus Nürnberg 1.008 Personen. Eine davon war Regina Bernardiener.
In einem ehemaligen Staatsgut wurden die Menschen untergebracht. Die baufälligen, unbeheizbaren, ohne Türen versehenen Gebäude waren für die Unterbringung gänzlich ungeeignet.
„Es war Winter, es waren 45 Grad Kälte, der Schnee fegte durch die Scheune, das Dach war offen“. So berichtete später ein Überlebender. Die Menschen starben an Hunger, Kälte, Typhus.
Im März 1942 wurde das Lager aufgelöst. Unter einem Vorwand – bessere Unterkünfte, Arbeit – wurden ca. 1.600 bis 1.700 Insassen auf LKWs verfrachtet und im nahen Wald erschossen und verscharrt.
Vierhundertfünfzig Menschen wurden zurückbehalten – als Arbeitskommando – und später in andere Lager deportiert. Von den rund 4.000 Menschen, die nach Jungfernhof verschleppt worden waren, überlebten nur 148.
Zu Regina Bernardiener findet sich kein Hinweis.
Alexander Bernardiener,
der Ehemann von Regina war am 8. August 1857 in Wien geboren. Nach der Auflösung des Vielvölkerstaates Österreich nach dem Ersten Weltkrieg galt Alexander als polnischer Staatsbürger, weil seine Eltern ursprünglich aus dem galizischen Teil Österreich-Ungarns stammten. Vermutlich hatte er selbst keinerlei Beziehungen mehr dorthin. Seine Eltern waren Sigmund und Sara Bernardiener, beide jüdischen Glaubens.
Er wuchs in Wien auf, ging dort zur Schule und erlernte den Beruf des Kaufmanns. Seinen Lebensunterhalt verdiente er Zeit seines Lebens als Handelsreisender. 1892 verließ er Wien und ging nach München, zwischendurch mit kürzeren Aufenthalten in Rosenheim und Regensburg. In Bayern lernte er Maria Mühlbauer, katholischer Konfession, kennen. Beide heirateten 1902 in München. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor, die sämtlich römisch-katholisch getauft wurden:
- Leopoldine, 1.11.1902 in München geboren, Fabrikarbeiterin, 25.6.1924 in Karlsruhe gestorben,
- Edmund, 22.1.1907 in München geboren, Konditor und Bäcker, seit 1924 beim Lebensbedürfnisverein (Konsum) beschäftigt, 1930 in die USA, New York ausgewandert,
- Erna Rosa, geb. 30.5.1908 in Karlsruhe, gestorben 6.10.1909 in Karlsruhe,
- Otto, 7.10.1909 in Karlsruhe geboren, 8.1.1979 in Stuttgart gestorben,
- Erna Rosa, am 13.1.1911 in Karlsruhe geboren; keine weiteren Informationen vorhanden,
- Alfred, geb. 13.1.1912 in Karlsruhe, gest. 23.4.1912 in Karlsruhe.
Im August 1907 kam die vierköpfige Familie nach Karlsruhe, wohnte zunächst in der Goethestraße 29, zog wenig später in die Waldstraße 26 wo sie bis zuletzt lebte. Alexander Bernardiener arbeitete als Reisender u.a. für die Bekleidungsfirma von Siegfried Ruben. Privat traf die Familie das Unglück, dass ihr hier geborenes Mädchen Erna Rosa mit nur 16 Monaten verstarb, zeitgleich mit der Geburt von Sohn Otto. Auch ihr letztes Kind, der 1912 geborene Sohn Alfred verstarb mit gerade einmal drei Monaten.
Ehefrau und Mutter Maria Bernardiener starb am 11. August 1918 mit nur 36 ¾ Jahren im Städtischen Krankenhaus in Emmendingen.
Vater Alexander Bernardiener war mit seinen 15, 11, 8 und 7 Jahre alten Kindern alleine. Vermutlich war es dieser Umstand, alleinstehender Witwer mit vier minderjährigen Kindern, der ihn rasch eine zweite Ehe eingehen ließ. Am 15. Juli 1920 verheiratete er sich in Karlsruhe mit Regina Fleischer, die bereits seit einem dreiviertel Jahr bei ihm wohnte.
Der Zerfall Österreichs und die polnische Staatsbürgerschaft bedeuteten praktische Schwierigkeiten für Alexander Bernardiener, der 1925 um die Erlangung der deutschen bzw. badischen Staatsbürgerschaft nachsuchte. Obgleich die dazu notwendigen behördlichen Erhebungen keine Beanstandungen ergaben und die Familie als „ordentlich und fleißig“ bezeichnet wurde, wurde sein Gesuch abgelehnt. Der ihm dabei nicht mitgeteilte Grund war, dass die Stadt Karlsruhe seine „wirtschaftlichen Verhältnisse“ als „recht unsicher“ bezeichnete. Von „Ausländern“ einfacher Herkunft und geringem sozialen Status wollte auch das demokratische Deutschland von Weimar möglichst wenig wissen. So galten Alexander und Regina Bernardiener mit den minderjährigen Kindern weiter als Polen. Keines der Kinder sprach polnisch, auch Regina nicht und vermutlich Alexander ebenso wenig. Der inzwischen volljährige Sohn Edmund hatte mehr Glück. Sein 1929 gestellter Antrag wurde positiv beschieden. Die bereits ausgestellte deutsche Staatsbürgerschaftsurkunde wurde aber durch seine Auswanderung in die USA, wo eine Tante, Schwester von Alexander, lebte, kurz darauf obsolet.
Über Alexander Bernardieners Verbindung zur jüdischen Gemeinde ist nichts bekannt. Vermutlich war er nicht besonders religiös, worauf auch die katholische Taufe seiner Kinder hinweist. Folgten viele jüdische Kinder häufig dem kaufmännischen Beruf ihres Vaters, so lässt sich für die (nichtjüdischen) Bernardiener-Kinder etwas anderes feststellen: Edmund erlernte 1921-1924 bei Bäcker Kuntz in der Durlacher Allee 45 das Bäcker- und Konditorenhandwerk und arbeitete danach bei der der Sozialdemokratie nahe stehenden Konsumgenossenschaft „Lebensbedürfnisverein“. Auch Otto, zu dem unten Näheres zu berichten ist, absolvierte eine Handwerkslehre. Die jung verstorbene Tochter Leopoldine sorgte für den Lebensunterhalt als Fabrikarbeitern.
Alexander Bernadiener verstarb mit 80 Jahren am 22. September 1937 in Karlsruhe. Beerdigt wurde er auf dem liberalen Friedhof der jüdischen Gemeinde in der Haid-und-Neu-Straße.
Otto Bernardiner
Einzig zu ihm liegen detaillierte Informationen vor, die ihn neben der Stiefmutter Regina als Verfolgter durch die nationalsozialistische Rassedoktrin ausweisen.
Geboren am 7. Oktober 1909 in Karlsruhe, wurde er in der Bonifatius-Kirche wie seine Geschwister katholisch getauft. Wie tief die religiöse Erziehung durch seine früh verstorbene Mutter Maria ging, ist nicht verbürgt. Vermutlich erfuhr er über die Familie nach der erneuten Heirat des Vaters keine christlich-religiöse Unterweisung. Erst der Nationalsozialismus machte ihn mit seiner „Rassenzuordnung“ aufgrund der Abstammung zum „Halbjuden“ oder „Mischling I. Grades“.
1924 hatte er nach Abschluss der Volksschule eine Lehre als Blechner und Installateur absolviert und arbeitete danach in seinem Beruf. 1924 hatte er sich auch der sozialistischen Jugend angeschlossen und wurde SPD-Mitglied. Daneben war er aktiv auch in der republikanischen Selbstschutzorganisation „Reichsbanner schwarz-rot-gold“. Die wirtschaftliche Krise in Deutschland kostete ihn 1930 seinen Arbeitsplatz. Anstelle Arbeitslosengeldes wurde er letztlich auch durch die Brüningschen Notverordnungen auf die Fürsorge angewiesen. Sein Leben wurde unstet, angeblich gab er sich dem „Laster“ und dem Kartenspiel hin. 1931 soll aus einer Beziehung mit einer Verkäuferin unehelich ein Junge hervorgegangen sein. Jedenfalls übernahm er im August 1942, bereits zu einer Zeit, in der er im KZ saß, dafür nachträglich die Vaterschaftsanerkennung.
1933 galt Otto Bernardiener durch die seinerzeit dem Vater versagte Staatsbürgerschaft als Pole, obgleich ihn gar nichts mit diesem Staat verband. Dies ergab für ihn nun Probleme. Am 1. April 1933 wurde er wegen eines fehlenden Ausweises - offensichtlich hatte er sich nicht um ein polnisches Ausweispapier bekümmert - zu einer Strafe von 20,- RM verurteilt. Eine schmerzende Summe für einen Erwerbslosen. Nur zwei Wochen später wurde er in einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Karlsruhe wegen „Zuhälterei“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Angeblich wurde er von eine „Dirne“ ausgehalten. Die genauen Umstände sind nicht mehr feststellbar. Festzuhalten ist, dass Otto Bernardiener den Nationalsozialisten aufgrund seiner politischen Einstellung und antifaschistischen Aktivitäten vor 1933 bekannt gewesen sein dürfte. Die Verurteilung ergab die nach dem Gesetz zulässige Möglichkeit, ihn als straffällig gewordenen „Ausländer“ am 6. Juni 1933 aus dem Deutschen Reich auszuweisen. Offensichtlich verstieß er dagegen und wurde dafür am 6. Januar 1934 zu 3 Tagen Haft verurteilt. Unter Zwang musste er anschließend nach Polen ausreisen, um jedoch sofort illegal zurückzukehren, wofür er am 30. Januar 1934 wegen „unbefugter Einreise“ mit 10 Tagen Haft in Karlsruhe bestraft wurde. Das gleiche widerfuhr ihm am 26. April 1934 in Halle. Daraus wird erkennbar, dass er nun seine seine Heimatstadt Karlsruhe mied und andernorts sein Leben einzurichten versuchte. Fortan lebte er ohne Papiere - der Begriff Sans Papiers existierte damals noch nicht, wenn auch die Verbindungen zur aktuellen Situation von Flüchtlingen in Europa vergleichbar sind - unter illegalen Bedingungen u.a. in Leipzig. Dort wurde er im Oktober 1937 aufgegriffen und wegen Passvergehens angeklagt, am 21. Dezember 1937 in einem Prozesse wegen „Zuhälterei“ zu 2 Jahren und 10 Monaten Zuchthaus verurteilt. Auch hier liegen die genauen Umstände im Dunklen. Die Haftstrafe verbüßte er vollständig im Zuchthaus Bautzen, in dem er bereits seit dem 9. November 1937 saß. Am 5. August 1940 verließ er das Zuchthaus, jedoch nicht in die Freiheit, sondern wurde durch die Gestapo unmittelbar in das KZ Sachsenhausen überführt. KZ-Inhaftierungen waren für staatenlose Ausländer und zumal Juden üblich. Otto Bernardiener trug dabei im KZ den roten Winkel der politischen Häftlinge. Sonderbar mutet auch an, dass bei der beschriebenen Vaterschaftsanerkennung 1942 in den standesamtlichen Unterlagen in Karlsruhe die katholische Konfession notiert wurde. Otto Bernardiener überlebte die KZ-Haft, über die er offiziell wenig erzählte - lediglich das eingeschlagene Nasenbein und ausgeschlagene Zähne erwähnte er -, bis zum Kriegsende. Am 28. August 1942 wurde er von Sachsenhausen nach dem KZ Mauthausen überstellt, war nachweislich am 14. Januar 1943 zum neuen Außenlager Großraming gekommen, angelegt als Zwangsarbeitslager für den Bau eines Kraftwerks. Am 7. September 1944 kam er in das gerade angelegte Außenlager St. Valentin, wo Zwangsarbeit in der Rüstungsproduktion für die Steyr-Daimler-Puch AG geleistet wurde. Befreit wurde Otto Bernardiener schließlich am 5. Mai 1945 im Außenlager Ebensee. Da wog er gerade noch 40 kg. Im August 1945 kehrte er nach einem Quarantäneaufenthalt nach Karlsruhe zurück, versuchte aber in den Nachkriegswirren eine Zeit lang auch in Leipzig sein Leben einzurichten, um ab April 1948 gänzlich in Karlsruhe zu bleiben. Hier heiratete er 1951 eine Serviererin mit protestantischer Konfession.
Nach dem Bundesentschädigungsgesetz wurde ihm in der Bundesrepublik in den 1950er Jahren eine Wiedergutmachungsleistung versagt, da seine Verfolgung nicht als politisch oder aus „Rassegründen“ anerkannt wurde. Darüber, dass einem „arischen Deutschen“ in der NS-Zeit niemals das hätte widerfahren können, was Otto Bernardiener erleben musste, kamen die Behörden erst 1974 im Rahmen seines Rentenantrages. Eine besondere nationalsozialistische Verfolgung wollte der Bundesinnenminister jedoch immer noch nicht sehen. Lediglich als Härteausgleich wurde ihm 1976 eine Summe von 6.500 DM für das Erlittene bezahlt.
Otto Bernardiener starb während eines Aufenthaltes in Stuttgart am 8. Januar 1979.
(Ellen Zapf-Chavez, März 2013)