Bär, Dr. jur. Jakob

Nachname: Bär
Vorname: Jakob
Geburtsdatum: 30. August 1875
Geburtsort: Bruchsal (Deutschland)
Familienstand: verwitwet
Familie: Witwer von Anni B.;
Vater von Dora (1912-1912), Hermann Dietrich und Wilhelm Albrecht;
Adresse:
1933-1936: Haydnplatz 5
Beruf:
Beamter Langerichtsdirektor am Landgericht Mannheim, 1933 an Oberlandesgericht Karlsruhe zwangsversetzt
Sterbeort:
Baden-Baden (Deutschland) Suizid
Sterbedatum:
22. Oktober 1940

Biographie

Jakob Bär

Familiäre Wurzeln
Jakob Bär – den Namen Jakob erhielt er, jüdischer Tradition folgend, nach seinem Großvater - wurde am 30. August 1875 als jüngstes von drei Kindern des Hopfenhändlers David Bär und seiner Ehefrau Sophie geborene Landauer in Bruchsal geboren. Die beiden anderen Geschwister waren Anna Bär, geboren 18. Dezember 1870, und Laura Bär, geboren 8. Februar 1873.
David Bär stammte ursprünglich aus dem Nachbardorf Untergrombach (seit 1.7.1971 Stadtteil von Bruchsal), wo er am 20. November 1840 als sechstes von sieben Kindern geboren wurde, aus der zweiten Ehe seines Vaters Jakob Bär mit Regina geborene Falk, Handelsmann und zeitweilig Vorsteher der Jüdischen Gemeinde von Untergrombach, stammend; er gehörte einer seit dem 18. Jahrhundert dort ansässigen, weit verzweigten Familie an. Die Mutter von Jakob Bär, geboren am 24. Mai 1847 in Bingen, war die Tochter des aus dem Kraichgaudorfes Flehingen nach Bruchsal zugewanderten Handelsmannes Abraham Hirsch Landauer und seiner Frau Malchen geborene Bodenheimer. Wann David Bär sich in Bruchsal niederließ, konnte nicht ermittelt werden. Hopfenhandel war seinerzeit – neben dem Tabakhandel, der Tabakverarbeitung und der Zigarrenfabrikation - ein großes Geschäft in Bruchsal und Umland, mit Export in viele europäische Länder. Hopfen- und Tabakhandel waren fast ausschließlich in jüdischer Hand. Sowohl Hopfen wie auch Tabak wurden im nördlichen Vorland von Bruchsal in großem Umfang angebaut. Bruchsal war schon zum Zeitpunkt der Geburt von Jakob Bär eine aufstrebende Industriestadt, vor allem auch wegen der verkehrsgünstigen Lage, mit einer Bevölkerung von knapp 10.000 und einem jüdischen Bevölkerungsanteil von gut 600 (5,6 %).

Schule und Studium
Jakob Bär besuchte die Volksschule in Bruchsal und ab September 1884 das Großherzoglich Badische Gymnasium in Bruchsal. Am 20. Juli 1893 legte er hier das Abitur mit der Gesamtnote „gut“ ab, in allen Fächern hatte er die Note gut, nur in Turnen hinlänglich. Vermerkt war bereits im Abiturs-Zeugnis, dass er sich dem Studium der Jurisprudenz zuwenden wolle. Vom 1. Oktober 1893 bis zum 30. September 1894 absolvierte er beim Königl. Bayer. III. Feldartillerie-Regiment in München seinen Wehrdienst; am 13. August 1894 wurde er zum Unteroffizier befördert. Er war aber während dieser Zeit, also vom Wintersemester 1893/94 bis zum Ende des Sommersemesters 1894 an der Universität München eingeschrieben. Danach setzte er sein Studium mit zwei Semestern an der Universität in Berlin und mit 3 Semestern an der Universität Heidelberg fort. Während seiner Heidelberger Zeit nahm er in 1896 noch an einer achtwöchigen Wehrübung teil. Im Frühjahr 1897, also unmittelbar zum Ende seiner Heidelberger Studienzeit, legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen als ‚Rechtskandidat’ ab, und zwar als zwölfter von 48 Examenskandidaten mit der Bewertung ‚hinlänglich’.
Am 31. Juli 1897 wurde er an der Universität Heidelberg zum Dr. jur. mit dem Prädikat „cum laude“ nach Ablegung der mündlichen Prüfung promoviert. Eine Dissertation fertigte er nicht, dies war nach der damaligen Promotionsordnung nicht, noch nicht, erforderlich.

Bereits während seiner Schulzeit war der Vater am 31. Oktober 1891 in Bruchsal – 51-jährig – gestorben. Die Heirat seiner ältesten Tochter Anna mit dem ebenfalls aus Bruchsal gebürtigen Robert Reiss (s. Kapitel Familienbande) am 18. April 1890 durfte er noch erleben.

Berufsausbildung; erste berufliche Stationen
Es folgte nun seine juristische Ausbildungszeit: Amtsgericht Bruchsal (26.4.1897 – 31.10.1897; 4.5.1897 Ablegung des Beamteneides), Bezirksamt Pforzheim (1.11.1897 – 28.11.1898; während dieser Zeit absolvierte er noch eine achtwöchige Wehrübung ), Landgericht Mannheim (29.11.1898 – 31.3.1899), Landgericht Freiburg (1.4.1899 – 18.6.1899), Staatsanwaltschaft Freiburg (19.6.1899 – 21.10.1899), Amtsgericht Freiburg (22.10.1899 – 28.12.1899), Amtsgericht Breisach (29.12.1899 – 7.1.1900), als Anwaltsstation bei den Anwälten Dr. Mayer & Sinauer in Freiburg (8.1.1900 – 1.5.1900). Am 18.7.1900 legte er seine Zweite Staatsprüfung ab, die er als 5. von 71 Kandidaten mit der Bewertung ’hinlänglich’ bestand. Er wurde hiernach zum Referendar ernannt.
Als Referendar war er eingesetzt beim Amtsgericht in Mannheim (30.6.1900 – 21.10.1900), bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim (21.10.1900 – 12.11.1902), bei der Staatsanwaltschaft in Offenburg (13.11.1902 – 9.1.1903), beim Landgericht in Freiburg (10.1.1903 – 5.2.1903), beim Amtsgericht in Breisach (5.2.1903 – 7.3.1903), beim Amtsgericht in Freiburg (7.3.1903 – 25.6.1903), beim Amtsgericht in Bonndorf/Schwarzwald (29.6.1903 – 26.7.1903), wieder bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim (28.7.1903 – 15.9.1903) und schließlich wieder beim Amtsgericht in Mannheim (15.9.1903 – 15.7.1904). Am 15.7.1904 wurde er endlich fest positioniert als Amtsrichter am Amtsgericht in Mannheim. Am 2.4.1908 wurde er an das Landgericht Mannheim versetzt mit der Amtsbezeichnung ‚Landrichter beim Landgericht’ Mannheim. Nach etwas mehr als einem Jahr, nämlich zum 2.8.1909, wurde er zum Landgerichtsrat ernannt.

Ein Kuriosum am Rande, das keiner Kommentierung bedarf: Aus einem Schreiben des Badischen Auswärtigen Amtes an das Justizministerium, also Bärs Dienstherrn, aus 1902 geht hervor, dass Jakob Bär während seines Urlaubs im Sommer 1902 beabsichtigte, nach Rußland zu reisen, und es wurde angefragt, ob Bär einer christlichen Religion angehöre, da die Kaiserliche Russische Gesandtschaft für Angehörige der israelitischen Konfession keine Visa ausstelle. Ob Bär von der geplanten Reise Abstand nahm oder gleichwohl reiste und wie er dann zu dem erforderlichen Visum kam, ist nicht dokumentiert.

Familiengründung
Am 8. Oktober 1903 schloss Jakob Bär in Heidelberg die Ehe mit Stefanie (genannt Annie) Reiss, geboren 23. Juni 1884 in Bruchsal, ältere von zwei Töchtern des ursprünglich aus Bretten stammenden Bruchsaler Zigarrenfabrikanten Albert Reiss (vom Vater übernommene Fabrik) und seiner Ehefrau Sophie geborene Kaufmann.
Aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Hermann, geboren 31. August 1904, Wilhelm, geboren 25. November 1908 und Dora, geboren 15. Januar 1912, gestorben 20. Januar 1912, alle in Mannheim.
Albert Reiss war das älteste lebende Kind (ein Zwillingsbruder von ihm, Karl, starb elf Tage nach der Geburt) von insgesamt fünf Kindern von Salomon Reiss und Henriette geborene Groß, er war der Begründer der Zigarrenfabrik. Ein Bruder von Albert Reiss, Robert, heiratete Jakob Bärs Schwester Anna. Jakob Bärs Frau war somit die Nichte seines Schwagers. Die Familien Bär und Reiss waren also in doppelter Weise miteinander verbunden.
Die Familie Jakob Bär wohnte – bis zum Jahre 1933 – in Mannheim in der Prinz-Wilhelm-Straße 8.
In der Folge einer landesweiten Grippe-Epidemie nach dem Weltkrieg – so die Überlieferung - bekam Jakob Bärs Frau Annie eine Gehirnhautentzündung, die sie zum Pflegefall bis zu ihrem Tode machte (eine Pflegerin war ständig engagiert) – ein schlimmer Schicksalsschlag für Ehemann und Söhne.

Kriegsdienst
Wir schreiben das Jahr 1915: der Weltkrieg tobt schon seit dem 1. August 1914, Jakob Bär war bei Kriegsausbruch und für die nächsten Monate aus Besetzungsgründen des Landgerichtes Mannheim als unabkömmlich zurückgestellt, aber zum 8. März 1915 wurde er doch zum Heeresdienst eingezogen, und zwar als Kriegsgerichtsrat. Am 3. Oktober 1915 wird er zum Leutnant befördert und der II. Abteilung des Landwehr- Feldartillerie-Regiments 201 zugeteilt. Es folgt ein fast zweijähriger Einsatz auf dem Balkan, und zwar in Mazedonien und Serbien; hier hatte er an Stellungskämpfen teilgenommen (das war für seine spätere Dienstzeit ab 1933 eminent wichtig, wie wir noch sehen werden). Nach Rückkehr aus dem Felde im August 1917 wurde er der Ersatzabteilung des Feld- Artillerie-Regiments Nr. 37 in Königsberg und ab 30. September 1917 der Ersatzabteilung des Feld-Artillerieregiments Nr. 250 in Karlsruhe zugewiesen. Ab 18. März 1918 war er Kriegsgerichtsrat beim Generalkommando des XXI. Armeekorps in Saarbrücken bis zu seiner förmlichen Entlassung am 25. November 1918. Aber bereits am 20. November 1918 nahm er seinen Dienst am Landgericht Mannheim wieder auf. Am 22. November 1919 legte er seinen zweiten Amtseid ab, diesmal auf die Republik.

Berufliche Laufbahn
Offenbar war Jakob Bär mit seiner Tätigkeit am Landgericht Mannheim unzufrieden, aus welchen Gründen auch immer. Jedenfalls beantragte er beim Justizministerium 1919 seine Versetzung an das Landgericht in Heidelberg, und als ihm diese Versetzung nicht bewilligt wurde, eine Begründung ist nicht aktenkundig, im Folgejahr, also 1920, eine Versetzung an das Landgericht nach Freiburg. Auch dieser Antrag wurde nicht bewilligt, Gründe sind nicht aktenkundig. Im nächsten Jahr, 1921, bewarb er sich – mit Befürwortung des Landgerichtspräsidenten - als Vorsitzender Richter der neu zu errichtenden Kammer für Handelssachen am Landgericht in Mannheim. Die Stelle bekam er nicht, Gründe sind nicht bekannt, aber immerhin wurde er stellvertretender Vorsitzender dieser neuen Kammer. Und fünf Jahre später, am 16. September 1926, wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert und bekam nun endlich den Vorsitz der Kammer für Handelssachen.

Bei der Neuschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit am 1. Juli 1927 wurde Jakob Bär das Amt eines Vorsitzenden Richters des Landesarbeitsgerichtes Mannheim übertragen, der Berufungsinstanz für einen großen Teil der nordbadischen Arbeitsgerichte. Dies schrieb Dr. Hugo Marx in einem Aufsatz in den „Mannheimer Heften“ Nr. 3/1961 mit dem Titel „Das Schicksal der im Jahre 1933 in Mannheim amtierenden jüdischen Richter“. Hugo Marx, geboren 27. Juni 1892 in Heidelberg, konnte mit viel Glück 1933 in die Schweiz fliehen, wie in einer Odyssee führte ihn sein Weg über Frankreich, Belgien, USA nach dem Krieg wieder in die Schweiz, wo er 1979 starb. Merkwürdigerweise ist in der Dienstakte von Jakob Bär kein Papier enthalten, aus dem diese Bestellung hervorgeht, nicht einmal in einer Notiz, einer Korrespondenz findet sich eine Erwähnung. Nachfragen beim Justizministerium, beim Sozialministerium (bis 2004 in Baden-Württemberg zuständig für die Arbeitsgerichtsbarkeit), auch beim Landesarbeitsgericht in Mannheim selbst, führten ins Leere – Unterlagen über diese Bestellung waren nirgends mehr vorhanden. Bei der viel gescholtenen deutschen Gründlichkeit sehr merkwürdig. Deshalb sind wir für diesen Teil des Lebensweges von Jakob Bär auf die Ausführungen von Hugo Marx als nichtamtliche Quelle angewiesen. Da Hugo Marx aber von 1927 bis 1933 selbst Vorsitzender einer Kammer des Arbeitsgerichtes in Mannheim war und ihn im übrigen persönlich auch sehr gut gekannt haben mag, darf angenommen werden, dass seine diesbezüglichen Ausführungen zutreffend sind.
Hugo Marx schrieb in dem erwähnten Aufsatz: „ Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gab es damals noch keine feststehende Judikatur. Das Reichsarbeitsgericht konnte nur in einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Fällen angegangen werden, so dass Berufungsgerichten, den Landesarbeitsgerichten, auf weiten Strecken die Aufgabe zufiel, rechtliches Neuland zu bestellen und rechtschöpferisch tätig zu werden. Dank seiner menschlichen Wärme und der Sicherheit des Rechtsempfindens, die Jakob Bär zu eigen war, .......vermochte er der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichtes Mannheim in kürzester Frist über ganz Deutschland hinweg eine führende Rolle zu sichern. In der damals maßgebenden Bensheimer’schen Sammlung von wichtigen arbeitsrechtlichen Entscheidungen, die jeweils mit dem Kommentar einer der anerkannten arbeitsrechtlichen Autoritäten veröffentlicht wurden, ist wohl kaum ein anderes Landesarbeitsgericht so oft zitiert worden wie das unter dem Vorsitz von Dr. Jakob Bär amtierende Mannheimer Landesarbeitsgericht.“
Noch einmal Hugo Marx: „Landgerichtsdirektor Dr. Jakob Bär kann man, ohne die Bedeutung der übrigen Kollegen zu schmälern, wohl als den bedeutendsten Juristen unter allen damals amtierenden Richter bewerten.“ An anderer Stelle: er war eine „brillante Gestalt“.

Die Jahre 1933 bis 1935: Schicksalsschläge
Im Januar 1933 amtierten in Mannheim noch 13 jüdische Richter: der Präsident des Landgerichts, Dr. Heinrich Wetzlar, von dem unten noch die Rede sein wird, drei Landgerichtsdirektoren, darunter Dr. Jakob Bär, fünf Landgerichtsräte, darunter Dr. Otto Frank, dem eine eigene Biografie zugedacht ist, und vier Amtsgerichtsräte, darunter der oben erwähnte Dr. Hugo Marx.
Es war das Bestreben der neuen Machthaber, die gesamte Justiz, insbes. aber die Gerichte, auf schnellstem Wege „judenfrei“ zu machen. Manchen besonders militanten SA-Horden ging das nicht schnell genug, und so machten sie sich Anfang März 1933 daran, mit brachialer physischer Gewalt Juden - Richter wie Anwälte - aus den Gerichtsgebäuden zu entfernen, z.T. auch in sog. Schutzhaft zu nehmen, wie z. B. in Chemnitz und München (9. März 1933), Kaiserslautern und Zweibrücken (10. März 1933), Breslau (11. März 1933); auch dem Mannheimer Arbeitsrichter Dr. Hugo Marx war eine solche Aktion am 28. März 1933 zugedacht, er konnte dem Mob jedoch – gewarnt – rechtzeitig entkommen. Auch in den Folgemonaten setzten sich solche Attacken von braunen (SA) und schwarzen (SS) Horden, auch von Nichtuniformierten, in zahlreichen deutschen Städten an zahlreichen Gerichten fort, teils schlimmer als zuvor, obwohl – siehe unten – inzwischen durch Gesetz geregelt war, welche jüdischen Richter weiter amtieren durften; auch solche wurden z.T. gezwungen, ihre sofortige Beurlaubung einzureichen, oder sie wurden wie räudiges Vieh aus den Gerichtsgebäuden geprügelt. Jakob Bär – und anderen jüdischen Kollegen in Karlsruhe – blieben solche Exzesse glücklicherweise erspart.

Vor dem Hintergrund des sog. Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 trat am 7. April 1933 das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ in Kraft, das einzig darauf gerichtet war, Juden und politische Gegner aus ihren Ämtern zu entfernen, mit drei Ausnahmetatbeständen (auf Intervention Hindenburgs bei Hitler) – Altbeamte (vor dem 1. August 1914 im Amt), Frontkämpfer im Weltkrieg und Söhne/Väter von kriegsgefallenen Vätern/Söhnen.
Auf Jakob Bär trafen zwei dieser Ausnahmetatbestände zu, so dass er – nach Beurlaubung ab 7. April 1993 und Nachweis seiner Frontkämpfereinsätze (seine Beamtenlaufbahn war aktenkundig) – weiter im Amt bleiben konnte, jedoch nicht in Mannheim.

Aus einem Schreiben des Präsidiums des Landgerichtes Mannheim vom 13. April 1933, unterschrieben von den Richtern Dr. Hanemann, Nickel, Antoni und Dr. Fronherz, an das Justizministerium, wird hervorgehoben, rund ein Drittel aller Richter des Landgerichtes seien jüdischer Abstammung, „ ein nach Sachlage unter den gegebenen Verhältnissen untragbarer Zustand“. Es folgen Vorschläge zu Pensionierungen (u.a. Landgerichtspräsident Dr. Wetzlar) und Versetzungen, u.a. auch von Dr. Jakob Bär, den man von der herausragenden Position des Vorsitzenden des Landesarbeitsgerichtes entfernt sehen wollte. Jakob Bär teilte den Verfassern des Schreibens am 18. April 1933 mit, dass er mit der Versetzung einverstanden sei – was blieb ihm auch anderes übrig. Durch Erlass des Justizministeriums vom 18. Mai 1933 wurde er zum Hilfsrichter beim Oberlandesgericht Karlsruhe bestellt, durch Entschließung des Reichsstatthalters – Robert Wagner – vom 30. Mai 1933 wurde er mit Wirkung vom 1. Juni 1933 durch Erlass des Justizministeriums zum Oberlandesgerichtsrat bestellt und an das OLG Karlsruhe versetzt und nahm dort seine Tätigkeit auf. Ein gutes Jahr später, am 15. Oktober 1934, wurde er erneut vereidigt, diesmal auf den „Führer“ Adolf Hitler.
Da er aber nicht sofort nach Karlsruhe umziehen konnte – aus Gründen seiner kranken Frau und weil er seine in Mannheim bewohnte Wohnung erst kündigen und herrichten lassen müsse - teilte er dem Justizministerium mit Schreiben vom 12. Juni 1933 mit, dass er zunächst allein in Karlsruhe leben werde (Hotel oder Zimmer?), seine Familie (Ehefrau mit Pflegerin, jüngster Sohn sowie Haushälterin) bleibe vorerst in Mannheim und beantragte eine Versetzungsentschädigung. Ob ihm diese gewährt wurde, ist nicht aktenkundig. Weiter teilte er mit, er habe die Wohnung auf 1. Oktober 1933 gekündigt, und er hoffe eine angemessene Wohnung zu diesem Zeitpunkt in Karlsruhe zu finden. Das scheint ihm jedoch zu diesem Datum nicht gelungen zu sein, denn am 20. September 1933 meldete sich die ganze Familie nach Bruchsal ab. Wir wissen aber, dass die Familie Ende 1933 – das genaue Datum ist nicht mehr feststellbar – eine Wohnung im Hause Haydnplatz 5 fand, das der Holzhandelsfirma H. Fuchs Söhne gehörte und von der Familie Jacob Fuchs, Miteigentümer der Firma, bewohnt wurde. Es kann als sicher angenommen werden, dass Jakob Bär mit der (Groß-)Familie Fuchs bekannt, vielleicht sogar gut bekannt war, denn zwei Neffen von Jacob Fuchs, Jakob Marx und Albrecht Fuchs, waren Anwälte beim OLG Karlsruhe, und auch der eigene Sohn Robert, in der Referendar-Ausbildung, war wie Jakob Bärs Sohn Hermann auf Juli 1933 entlassen worden.

Soweit feststellbar, gehörte Jakob Bär nie einer Partei an, ob er überhaupt politisch interessiert war, ist nicht dokumentiert. Aber er gehörte natürlich der berufsständischen Organisation der Richter, dem 1907 gegründeten Badischen Richterverein, an. Sehr bald nach der Machtübernahme Hitlers wurden auch die Richtervereine von ihren jüdischen Mitgliedern ‚gesäubert’, sie wurden entweder ausgeschlossen oder massiv gedrängt auszuscheiden; so auch Jakob Bär. Mit der Anschlusserklärung des Deutschen Richterbundes waren auch die Ländervereine Mitglieder des BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) geworden. Der Badische Richterverein vollzog dann noch am 25. Mai 1933 formell den Beitritt. Es ist überliefert, dass die Versammlung mit einem dreifachen „Sieg-Heil“ endete.

Am 17. August 1934 starb Annie Bär, Jakob Bärs Frau, nach 15 Jahre andauernder Krankheit in Karlsruhe. Das ist alles, was noch von ihr überliefert ist.

Aus einem Attest des Karlsruher Arztes Dr. Paul Mayer vom 11. September 1934, bestimmt für Jakob Bärs Dienstherren, wissen wir, dass er einen unfallbedingten Oberarmbruch hatte und wegen allgemeiner Nervosität, vor allem bedingt durch den Tod der Ehefrau, arbeitsunfähig bis auf weiteres und erholungsbedürftig sei. Einzelheiten zu dem Unfall gehen aus dem Attest jedoch nicht hervor.

1935 waren Jakob Bär und sein Richterkollege Dr. Karl Jordan die letzten beiden am Oberlandesgericht Karlsruhe noch im Amt befindlichen Richter jüdischer Herkunft (Karl Jordan war Protestant, aber jüdischer Herkunft). Ihnen wird nicht entgangen sein, dass auch das Oberlandesgericht Karlsruhe – zumindest teilweise – auf den Wahn der so genannten Rassentrennung in einem Urteil vom 2. März 1934 abgefahren war. In einem Scheidungsurteil wurde der Scheidungswunsch eines „arischen“ Heidelbergers von seiner jüdischen Frau mit folgender Begründung abgesegnet: „Man hat heute erkannt, dass die jüdische Rasse hinsichtlich des Blutes, des Charakters, der Persönlichkeit und der Lebensauffassung etwas ganz anderes ist als die arische Rasse und dass eine Verbindung und Paarung mit einem Angehörigen dieser Rasse für den Angehörigen der arischen Rasse nicht nur nicht wünschenswert, sondern verderblich ist, weil sie den Arier als Einzelnen namentlich auch in seiner Eigenschaft als Volksgenosse in die Gefahr bringt , seine Rasse und seinem Volkstum fremd zu werden und darüber hinaus artfremde Kinder zu erzeugen. Der Gegensatz der Rassen, wie er heute erkannt ist, ist ein so tiefgehender, dass er kaum noch zu einer Ehe zwischen Ariern und Nichtariern führen wird.“
Jakob Bär und Karl Jordan wurde am 1. Oktober 1935 von der Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe die Verfügung des Reichsjustizministeriums übermittelt, dass sie mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres beurlaubt seien. Mit Verfügung des Reichsjustizministeriums vom 18. Dezember 1935 wurden sie per 1. Januar 1936 endgültig gem. § 4 der 1. VO zum Reichsbürgergesetz (sog. „Nürnberger Gesetze“) in den Ruhestand versetzt. Jakob Bär war zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre, mit 31-jähriger Richtertätigkeit. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie hart all dies Jakob Bär traf, auch wenn er – vorerst jedenfalls – keine finanzielle Not zu erwarten hatte, denn seine Dienstbezüge liefen weiter (bis Ende 1938).

Baden-Baden. Das Ende von Jakob Bär
Am 27. März 1936 verzog er, allein, nach Baden-Baden in die Kaiser-Wilhelm-Straße 21 in eine gemietete Wohnung, offenbar hielt ihn nichts mehr in Karlsruhe. Überliefert oder aktenkundig ist jedoch nicht, warum er nach Baden-Baden zog. Gleich ihm zogen 1936 noch weitere 105 Juden aus dem ganzen Reich nach Baden-Baden. Die Stadt hatte in diesem Jahr die höchste Zahl jüdischer Einwohner (Stand 1. Januar 1937: 385) in ihrer Geschichte. Und in der Zeit von 1933 bis 1939 hatte Baden-Baden sogar 320 jüdische Zuwanderer, weit mehr als Karlsruhe (im gleichen Zeitraum aber auch 298 Auswanderer). Ein Grund, vielleicht der gewichtigste, konnte sein, dass auch Dr. Heinrich Wetzlar, der vormalige Präsident des Landgerichtes Mannheim und Nestor der Straffälligenhilfe im Badischen Raum, seit 29. März 1933 beurlaubt und zwangspensioniert seit 1. August 1933, ebenfalls, am 17. März 1936, mit Ehefrau, nach Baden-Baden verzogen war (Ludwig-Wilhelm-Straße 22).Vielleicht verband beide – Bär und Wetzlar - mehr als nur ein langjähriges gutes dienstliches Miteinander.
Sicherlich war der Umzug Jacob Bärs nach Baden-Baden – und aller anderen jüdischen Zuwanderer - getragen von dem Wunsch, in einer Stadt mit dem Flair eines internationalen Kurortes von Weltgeltung und wundervoller Natur und Umgebung den Lebensabend zu verbringen. Der vormalige Baden-Badener Gymnasial-Professor Dr. Arthur Flehinger, gleich Bär und Wetzlar zum 1. Januar 1936 in den (Zwangs-)Ruhestand versetzt, schrieb in einem Bericht über seine Erlebnisse zu den November-Pogromen von 1938 (auf die wir zurückkommen): „Dem weltberühmten Kurort Baden-Baden blieben bis zum 10. November 1938 die schlimmsten Exzesse der Nazis erspart. Nicht, um den jüdischen Bürgern der Stadt einen privilegierten Status zu geben, sondern aus rein taktischen Gründen. Baden-Baden mit seinen starken internationalen Beziehungen sollte das Ausstellungsstück des Reiches sein. Jede Störung von Recht und Ordnung hätte Rückgang der ausländischen Besucherzahlen und deshalb auch Rückgang der Devisen bedeutet. Alle nationalsozialistischen Gesetze (....) wurden hier natürlich genauso streng beachtet wie überall, aber die ausländischen Besucher bemerkten dies nicht. Während ausländische Zeitungen in anderen deutschen Städten praktisch nicht zu erhalten waren, konnte man in Baden-Baden die „Times“ eigentlich bis zuletzt lesen.“ Aber ab Sommer 1937 änderte sich das ‚Klima’ auch in Baden-Baden, so war z.B. Juden das Betreten des Kurhauses und der Wiesen dahinter versperrt. Und der Besitzer des ehemals bekannten Hotels „Holländischer Hof“ dekorierte den Eingang zu seinem Restaurant mit dem Hinweis: „Eintritt verboten für Hunde und Juden“. Da Flehinger wie Bär aus Bruchsal stammte, wenn auch neun Jahre jünger als dieser, ist anzunehmen, dass sich beide gut kannten, zumal Flehinger im Laufe seiner Lehrer-Karriere auch über Jahre 1913 bis 1926 am Karl-Friedrich Gymnasium in Mannheim, das auch die Söhne von Jakob Bär besuchten, unterrichtete. Vielleicht waren sie sogar befreundet.

Die Tage 9./10. November 1938 sind in die Geschichtsbücher als „Reichskristallnacht oder auch „November-Pogrom“ eingegangen, die Synagogen wurden verwüstet, zerstört, abgebrannt, ungezählte jüdische Geschäfte zerstört und auch geplündert. Alle männlichen Juden zwischen 16 und 60 Jahren, in Ausnahmefällen auch ältere, wurden in die Konzentrationslager Dachau (aus dem süddeutschen und österreichischen Raum), Buchenwald oder Sachsenhausen verbracht. Jakob Bär und auch Heinrich Wetzlar hatten das ‚Glück’, zu diesem Zeitpunkt bereits die 60 überschritten zu haben, die Erfahrungen mit Dachau blieb ihnen also erspart, aber Arthur Flehinger traf es, er kam nach Dachau, mit ihm weitere 41 jüdische Männer aus Baden-Baden und zwölf jüdische Kurgäste (!). Er hat über seine Erlebnisse am 10. November 1938 einen eindrucksvollen Bericht verfasst. Und es gibt eine große Zahl weiterer Erlebnis-Berichte über die Verhaftung, den Transport nach Dachau und insbes. über die Zeit in Dachau selbst (s. z.B. in dem Buch von Josef Werner „Hakenkreuz und Judenstern“). Und es traf auch den vormaligen Direktor der Kinderklinik Karlsruhe, Prof. Dr. Franz Lust, der – nach Entzug seiner ärztlichen Approbation - gerade erst am 19. September 1938 von Karlsruhe nach Baden-Baden verzogen war. Auch seinem, Jakob Bärs – angeheirateten – Neffen, Oskar Weil, Apotheker in Durlach, blieb Dachau nicht erspart. Er kehrte am 5. Dezember 1938 aus Dachau zurück, Flehinger am 8. Dezember 1938, Lust am 12. Dezember 1938, wie alle Dachau-Häftlinge mit der schriftlichen Verpflichtung, über die Zeit in Dachau Dritten gegenüber nichts zu berichten und schnellstmöglich das Land zu verlassen. Oskar Weil wanderte noch am 15. August 1939, also in allerletzter Minute vor Kriegsbeginn, mit Familie nach Großbritannien aus und entging so Schlimmerem. Auch Flehinger wanderte noch rechtzeitig 1939 nach Großbritannien aus. Lust beging am 23. März 1939 – als seine Frau gerade zu Besuch bei ihrer Schwiegermutter in Frankfurt weilte – aus tiefer Verzweiflung in Baden-Baden Selbstmord.
Aber wenn auch Jakob Bär Dachau erspart blieb, das Leben wurde nach den November-Pogromen für Juden in vielerlei Hinsicht sehr viel schwerer, z.B. wurde – reichsweit – am 12. November 1938 Juden der Besuch von Theatern, Kinos, öffentlichen Konzerten, Ausstellungen etc. verboten.

Irgendwelche konkreten Auswanderungsbemühungen von Jakob Bär waren nicht festzustellen. Allerdings – so heißt es – habe er 1933, als er vom Dienst beurlaubt wurde und es für ihn völlig offen war, ob er in seinen Dienst wieder zurück kehren würde und wann, ernsthaft darüber nachgedacht , das Land zu verlassen, aber die Krankheit seiner Frau, an der er sehr hing, schloss dies aus.
Wie der Sohn von Hermann Bär berichtete, hatte dieser alles für eine Emigration seines Vaters nach London vorbereitet, alle erforderlichen Papiere und Genehmigungen waren beisammen, aber Jakob Bär entschied sich zu bleiben, vor allem wohl auch deshalb, weil er nicht von seinen Kindern abhängig sein wollte, dazu war er zu stolz und auch zu unflexibel; ein beruflicher Neuanfang kam ohnehin nicht in Betracht. Auch die Dachau-Erfahrungen von Weil, Flehinger und Lust und anderen, die ihm sicherlich detailliert berichtet wurden, konnten ihn offensichtlich nicht dazu bewegen, eine Auswanderung zu betreiben, auch nicht die Auswanderung der Familie seines Cousins Julius Bär (Sohn von Vaters Bruder Berthold), vormals Direktor der Deutschen Bank Filiale in Bruchsal, am 23. Oktober 1938 in Bruchsal verstorben, nämlich der Ehefrau Eva und der beiden inzwischen verheirateten Kinder Peter und Marianne, die noch im Spätjahr 1938 nach London gingen. Auch die Auswanderung von Heinrich Wetzlar mit Frau am 15. Oktober 1939, also nach Kriegsbeginn (!), in das damals noch neutrale Holland, nach Naarden (vor den Toren von Amsterdam gelegen), widerwillig zwar, aber dem Drängen des ältesten Sohnes Richard nachgebend , der sich bereits in Holland befand, vermochten ihn nicht umzustimmen. Für eine Auswanderung nach England wäre es allerdings wegen des Krieges ohnehin zu spät gewesen. Die Emigration nach Holland verschaffte dem Ehepaar Wetzlar aber nur eine zeitlich begrenzte Atempause, denn im Mai 1940 besetzten deutsche Truppen auch die Niederlande, und die Hatz auf die Juden begann sehr bald. Auch die Wetzlars wurden Opfer: am 21. April 1943 wurden sie beide von Amsterdam aus in das Konzentrationslager Theresienstadt zusammen mit 293 anderen deutschen Juden deportiert. Es war der erste Transport von Holland aus nach Theresienstadt; alle vorausgegangen Transporte, seit 15. Juli 1942, gingen nach Auschwitz oder Sobibor. Unter den katastrophalen Lebensbedingungen in Theresienstadt starben Therese Wetzlar am 7. Juli 1943, Heinrich Wetzlar am 6. August 1943.

Ein Jahr später, am 22. Oktober 1940, wurden die badischen und saarpfälzischen Juden, rund 6.500 an der Zahl, in einer Blitzaktion der Gauleiter Wagner und Bürckel in das südfranzösische Gurs deportiert. Auch Jakob Bär stand auf der Deportationsliste, mit ihm weitere 115 Baden-Badener Juden. Am Morgen dieses Tages eröffnete ihm ein Polizeibeamter, dass er sich für einen Abtransport bereithalten solle und gab ihm genaue Direktiven, was er mitnehmen solle und dürfe. Zu diesem Zeitpunkt wusste niemand, was vor sich gehen würde, von Gurs war schon gar keine Rede. Eine Deportation in den Osten war für alle Betroffenen schon eher wahrscheinlich. Oder ein zweites Dachau (oder anderes KZ) war zu erwarten. Viele, vielleicht auch Jakob Bär, hatten von der Deportation der Stettiner Juden am 12. Februar 1940 (zwei Transporte mit insgesamt 1.111 Personen nach Piaski, Belzyce, Glusk und anderen Orten in Polen) und auch von Judentransporten im Oktober 1939 aus Wien nach Nisko (Polen) gehört. Um einer solchen Deportation, die vermutlich in Bärs Vorstellung mit einem qualvollen Tod verbunden war, zu entgehen, nahm er Zyankali und schied so aus dem Leben; am gleichen Tage aus gleichem Anlass drei weitere Juden aus Baden-Baden. Der Oberstaatsanwalt meldete dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe am 28. Oktober 1940: „ Dem Oberlandesgerichtsrat a. D. Bär, der Jude ist und zuletzt in Baden-Baden wohnhaft war, ist am 22.10.1940 um 9.00 Uhr von der Polizei eröffnet worden, dass er sich zum Abtransport bereit halten solle. Bär hat daraufhin durch Einnahme von Zyankali Selbstmord begangen.“ Aus den Dokumenten des Friedhofamtes Baden-Baden geht hervor, dass der Leichnam Jakob Bärs vom 22. Oktober 1940 vormittags 11.00 Uhr bis 24. Oktober 1940 vormittags 11.00 Uhr in der Leichenhalle des Friedhofs Baden-Baden aufbewahrt und danach verbrannt wurde. Die Asche wurde nach Bruchsal überführt.
In dem “Verzeichnis der am 22. 0ktober 1940 aus Baden ausgewiesenen Juden“, zusammengestellt von dem „Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden“ war auch der Name Jakob Bär enthalten, obwohl er doch gar nicht mit deportiert wurde; ein Beweis dafür, dass die Namenslisten für die Deportation schon geraume Zeit zuvor erstellt und nachher nicht mehr korrigiert wurden.
Der Tod von Jakob Bär wirft allerdings eine Vielzahl von Fragen auf: Von wem hatte er das Zyankali? Von seinem Apotheker-Cousin Oskar Weil (s.u.)? Von dem Karlsruher Arzt Paul Mayer? Oder von dem Arzt Franz Lust? Wer fand ihn nach seinem Suizid? Hatte er diesen womöglich jemandem angekündigt (persönlich – Hausbewohner oder telefonisch – Bekannte/Freunde)? Was waren seine wirklichen Beweggründe für seinen Suizid? Kam die Polizei? Wer stellte wie den Tod durch Zyankali fest? Wer gab den Leichnam zur Verbrennung frei? Wurde die Urne mit seiner Asche auf dem jüdischen Teil des Bruchsaler Friedhofes wann und durch wenn begraben? Eine Beerdigung nach jüdischem Ritus kann es nicht gegeben haben, denn es gab keine Juden vor Ort mehr, sie waren alle deportiert worden. Auch das Friedhofsamt Bruchsal kann darauf keine Antwort geben. Aktenkundig ist, dass er ein Testament gemacht hatte und darin den Richterkollegen Dr. Karl Jordan, der in Karlsruhe wohnte, zum Testamentsvollstrecker bestimmte. Dieser könnte die Fragen beantworten, aber er lebt lange nicht mehr. Und das Testament selbst existiert auch nicht mehr.
Aber das sind nicht die einzigen Fragen. Wir kennen den beruflichen Weg von Jakob Bär, auch die Beurteilung seiner beruflichen Leistungen, über ihn als Mensch wissen wir so gut wie gar nichts. Wer waren seine Freunde, auch außerhalb des Richterkreises? Welche Interessen hatte er außer seinen beruflichen? Wie gestaltete sich das Familienleben? Wie verbrachten er und seine Frau den Urlaub, solange dies noch möglich war? Wie war es mit den Kindern als sie noch im Haus waren? Wie lebte er als Witwer in Baden-Baden? Und Dutzende weitere Fragen lassen sich aufzählen. Und auf alle diese Fragen gibt es keine Antworten mehr. Aus der Überlieferung des Sohnes Hermann an seinen Sohn Nicholas wissen wir lediglich, dass Jakob Bär ein stolzer Mensch war, von herausragender Intelligenz, aber ungeduldiger Wesensart.

Auf dem jüdischen Teil des Bruchsaler Friedhofs erinnert ein – gemeinsamer – Grabstein an Dr. Jakob Bär und seine Frau Annie Bär. Das ist alles, was übrig blieb. Zustand und verwendetes Material für den Grabstein lassen den eindeutigen Schluss zu, dass der Grabstein nach dem Kriege erstellt und gesetzt wurde, vermutlich von einem der Söhne in Auftrag gegeben. Aber auch der Testamentsvollstrecker Dr. Jordan kann der Auftraggeber gewesen sein. Auch für Jakob Bärs Eltern gibt es einen Grabstein auf dem Friedhof in Bruchsal.

Die Söhne
Hermann Bär, wie schon erwähnt, am 31. August 1904 in Mannheim geboren, absolvierte nach der Volksschule das – renommierte – Karl-Friedrich-Gymnasium in Mannheim vom 1. September 1913 (da war er erst neun Jahre!) bis April 1922. Das Abitur legte er mit der Bewertung „gut“ ab. Es schloss sich das Jura-Studium an: Zwei Semester Heidelberg, zwei Semester München und erneut Heidelberg drei Semester. Im Spätjahr 1925 legte er seine Erste juristische Staatsprüfung als zweiter unter 32 Prüfungs-Kandidaten mit dem Prädikat „gut“ ab. Unmittelbar danach, am 26. Oktober 1925 beginnend, folgte die Referendar-Ausbildung mit den Stationen: Staatsanwaltschaft Mannheim, Amtsgericht Mannheim, Bezirksamt Mannheim, Bezirksamt Wolfach, Amtsgerichte Heidelberg, Freiburg und Breisach, Landgericht Mannheim, Amtsgerichte Pforzheim und Durlach, Notariat Mannheim, Anwaltsbüro Dr. Hecht in Mannheim. Ende 1928 schloss er diese Ausbildung mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab, wiederum mit dem Prädikat „gut“. In 1926 war er noch nebenberuflich (mit Genehmigung) als Assistent der Universitäts-Professoren Heinsheimer/Heidelberg und Klausing/Frankfurt a.M. im Zuge seiner Promotionsvorbereitungen tätig. Am 15. Juli 1926 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert mit der Bewertung „ Magna cum Laude“. Seine Dissertation hatte das Thema: „Die Subsidiarität im Strafrecht“.
Die Beurteilungen, die er als Referendar erfuhr, bewegten sich stets zwischen gut bis sehr gut. Die Staatsanwaltschaft Mannheim urteilte: „Er verspricht ein guter Beamter zu werden“.
Mit Schreiben des Justizministers vom 13. Dezember 1928 wurde er zum Gerichtsassessor ernannt und dem Amtsgericht Mannheim zugewiesen. Ab 1. Juni 1931 wurde er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mannheim beim Landgericht Mannheim eingesetzt.
Am 23. Dezember 1932 heiratete er in Düsseldorf die am 7. Januar 1909 in Bielefeld geborene frisch promovierte Kunsthistorikerin Edith Sichel, Tochter des Bankdirektors Max Sichel und seiner Frau Elisabeth, geborene Meyer.
Bis zur Eheschließung wohnte Hermann Bär in der elterlichen Wohnung, danach, ab 18. Januar 1933, mit seiner Frau in der Wohnung Böcklinstraße 36 in Mannheim.
Mit der Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933 änderte sich sein Leben über Nacht: er wurde, wie alle jüdischen Beamten, ab 7. April 1933 beurlaubt und sodann auf Weisung des Gauleiters und frisch ernannten Reichskommissars Robert Wagner vom 5. April 1933 an das Justizministerium von diesem am 11. April 1933 mit dreimonatiger Frist, also zum 11. Juli 1933 gekündigt; keiner der drei Ausnahmetatbestände für eine Weiterbeschäftigung waren bei ihm gegeben. Und weil er noch keine zehn Jahre Beamter war, erhielt er auch keinerlei Pensionszahlung oder sonstige Entschädigung. Gleichermaßen ging es auch seinem Kollegen von der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, Dr. Erich Hahn (s. Biografie Karl und Bella Hahn und Erich Hahn).
Ende Mai 1933 verzogen Hermann und Edith Bär nach Bruchsal (ohne Adress-Angabe), vermutlich zu Verwandten, von denen es in Bruchsal reichlich gab (die zahlreichen Namensträger Bär waren wohl alle irgendwie miteinander verwandt), ohne Einkommen konnte die kurz zuvor bezogene Wohnung in Mannheim nicht gehalten werden. Was macht ein intelligenter, ehrgeiziger junger Mann, frisch verheiratet, dessen hoffnungsvolle Karriere abrupt beendet wurde? Irgendwie musste er Geld verdienen, und so wird er zusammen mit einem oder mehreren Verwandten in irgendeiner Sparte kaufmännisch tätig gewesen sein. Für diese Annahme spricht, dass er 1934 beim Standesamt Karlsruhe, als er den Tod seiner Mutter anzeigte, als Beruf Kaufmann angab.
Aber 1936 wanderten Hermann und Edith Bär doch aus, und zwar nach England, sie lebten in London. Den letzten Anstoß dazu gaben die so genannten Nürnberger Gesetze, von Hitler am 15. September 1935 auf dem Parteitag in Nürnberg verkündet. Bruchsaler Verwandte, die schon zuvor nach England ausgewandert waren, hatten alle erforderlichen Formalitäten für sie erledigt. Zwei Kinder wurden ihnen dort geboren: Nicholas Adrian (23. November 1943) und Stephen Edward (18. Juli 1948). Nicholas wurde eine renommierter und international bekannter Wirtschafts-Professor, der seit 1971 an der London School of Economics lehrt. Stephen wurde Lehrer und für lange Jahre stellvertretender Schul-Direktor in Mittelengland.
Hermann und Edith Bär erwarben nach dem Krieg die britische Staatsangehörigkeit und anglisierten ihren Nachnamen, die Söhne ebenfalls, auch der in die USA ausgewanderte Wilhelm Bär. Hermann Bär war – nach entsprechender Ausbildung - als selbständiger ‚cost accountant’ (industrieller Wirtschaftsprüfer) tätig. Im Zuge der Wiedergutmachung für Beamte wurde Hermann Bär mit Schreiben des Justizministeriums vom 15. September 1951 rückwirkend per 1. Juni 1945 zum Ersten Staatsanwalt befördert und in den Ruhestand versetzt. Zu einem späteren Termin wurde er, ebenfalls rückwirkend zum 1. März 1950 zum Landgerichtsdirektor ernannt, also in den gleichen Dienstrang, den einst sein Vater hatte, mit entsprechenden Pensionsansprüchen.
Hermann Bär starb am 31. Mai 1978, 73-jährig, Edith Bär am 17. März 2005 im gesegneten Alter von 96 Jahren und bis zuletzt lebhaft interessiert an Theater und Kunstgeschichte.
Edith Bär-Sichels Eltern konnten noch rechtzeitig vor Kriegsbeginn nach Holland entkommen. Ihr Vater starb dort noch bevor Holland von den deutschen Truppen überfallen wurde. Ihre Mutter wurde von Holländern in einer Dachkammer versteckt, wo sie überleben konnte; nach dem Krieg ging sie zur Familie ihrer Tochter nach England, wo sie bis zu ihrem Tode lebte.

Wilhelm Bär ** besuchte ebenfalls das Karl-Friedrich-Gymnasium in Mannheim. Nach einer Juristen-Karriere stand ihm offenbar nicht der Sinn. Nach dem Abitur 1926 absolvierte er bei der Mannheimer Filiale der Darmstädter und Nationalbank (Danatbank) eine Ausbildung. Ob dies eine Volontärs-Ausbildung war, wie der Vater in einem Brief schrieb oder eine normale kaufmännische Banklehre, lässt sich nicht mehr feststellen. Vielleicht hat der schon erwähnte Julius Bär ihm zu dieser Ausbildung geraten. Er blieb bei dieser Bank noch bis diese am 31. Juli 1931 in die Insolvenz ging und die Bankenkrise in Deutschland auslöste.
Im Mai 1933 absolvierte er erfolgreich eine Aufnahmeprüfung an der Handelshochschule Mannheim und studierte dort einige Monate bis zur regierungsamtlichen Auflösung der Hochschule im gleichen Jahr. Die Handelshochschule Mannheim wurde danach als staats- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät in die benachbarte Universität Heidelberg eingegliedert. Dort finden wir Wilhelm Bär als Student jedoch nicht mehr. Das Gesetz gegen die Überfüllung von deutschen Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933, das ausschließlich darauf angelegt war, Juden aus Schulen und vor allem Hochschulen zu entfernen, kann jedenfalls nicht der Grund gewesen sein, denn da sein Vater Frontkämpfer im Weltkrieg war, hätte er durchaus noch – einige Jahre jedenfalls - studieren können. Aber vermutlich hatte er andere Pläne, die nicht überliefert sind.
Es sei jedoch in diesem Zusammenhang angemerkt, dass von den 14 jüdischen Dozenten der Handelshochschule Mannheim nur drei den Holocaust überlebt haben.
Wilhelm Bär emigrierte in den 1930er Jahren in die USA. Es ist nicht mehr verifizierbar, ob er vor oder nach seinem Bruder das Land verließ. Er ließ sich in den USA in Wisconsin, später in Minnesota nieder. Er nannte sich dort Bill und anglisierte nach dem Krieg ebenfalls den Namen. Er heiratete die jüngere Schwester der Frau seines Chefs, der eine Textilfirma betrieb. Er war dort im Management – nähere Angaben fehlen – tätig. Seine Frau starb in 1961, zwei Jahre später heiratete er wieder. Er starb an den Folgen eines Herzinfarktes 1967. Beide Ehen blieben kinderlos. Er war – so sein Neffe Nicholas – ein aufgeschlossener, geselliger und überall beliebter Mensch.

Familienbande
Jakob Bärs Schwester Anna heiratete am 18.4 April 1890 den am 7. Juni 1857 in Bruchsal geborenen Amtsrichter Dr. Robert Reiss. Laut Abitur-Zeugnis des Großherzoglichen Gymnasiums in Bruchsal vom 4. August 1875 wollte dieser zwar Medizin studieren, entschied sich dann aber, aus welchen Gründen auch immer, für ein juristisches Studium an den Universitäten Heidelberg, Leipzig, Berlin und Straßburg, das er im Dezember 1879 mit der Ersten juristischen Staatsprüfung mit dem Prädikat „hinlänglich“ abschloss. Es folgte die übliche Rechtspraktikantenzeit. Seine Zweite Staatsprüfung legte er im Mai 1883 ab, wiederum mit dem Prädikat „hinlänglich“. Nach mehrjähriger so genannter Referendärzeit wurde er 1887 als Amtsrichter in Mosbach eingesetzt, ab 1890 in Pforzheim. Hier wurden auch die beiden Kinder geboren: Luise Olga am 22. August 1891 und Herbert Ludwig am 8. Mai 1895. Es folgte nun eine bemerkenswerte Richter-Karriere, die ihn über die Stationen Freiburg (Oberamtsrichter und Landgerichtsrat) und Karlsruhe (Landgerichtsdirektor, von 1911 bis 1919, wohnhaft in der Weberstraße 14) und ab 1919 wieder, in gleicher Dienststellung, nach Freiburg führte mit Wohnung in der Goethestraße 37. Hier ging er zum 1. Januar 1924 in den Ruhestand, hier starb er auch am 31. Dezember 1933. Seine Witwe, seit 1937 wohnhaft am Bergleweg 4, wurde am 22. August 1942 über Stuttgart mit einem 1.072 Menschen umfassenden Transport in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert, wo sie – 71-jährig - am 8. September 1942 starb.

Die Tochter Luise Olga heiratete am 19. April 1919 den aus Freiburg stammenden Apotheker Oskar Weil (geboren 4. April 1888 in Freiburg), der im gleichen Jahr in Durlach die Löwen-Apotheke in der Pfinztalstraße 32 (damals Hauptstraße) eröffnete (die Apotheke existiert an der gleichen Stelle noch immer, natürlich mit anderem Inhaber). Oskar Weil verpachtete – zwangsweise aufgrund der Verordnung vom 30. März 1936 – seine Apotheke an den Apotheker Fritz Zimmermann, langjähriger Mitarbeiter bei ihm. Der notarielle Pachtvertrag vom 30. März 1936 enthielt auch ein Kaufvertragsangebot für das Gebäude (nunmehr Adolf-Hitler-Straße). Mit notariellem Kaufvertrag vom 31. Mai 1938 erwarb Zimmermann nun auch das Haus. Am 10. November 1938, in die Geschichtsbücher eingegangen als „Reichskristallnacht“, wurde Oskar Weil mit so vielen anderen Karlsruher Juden verhaftet und am 10. November 1938 in das Konzentrationslager Dachau verbracht (Häftlingsnummer 22186) und von dort am 5. Dezember 1938 wieder entlassen. Es gelang ihm noch seine Villa „Haus Margritt“ im Eichrodtweg 3 am Turmberg in Durlach an das Direktoren-Ehepaar Abelt zu einem angemessenen Preis zu verkaufen, bevor er mit Ehefrau und der jüngeren Tochter Margarita (geboren 25. Oktober 1924) wenige Tage vor Kriegsbeginn, am 15. August 1939, nach England auswanderte. Die andere Tochter Maria (geboren 11. Oktober 1921) war schon im Frühjahr 1939 voraus gegangen. Eigentlich war eine Auswanderung in die USA beabsichtigt; wegen der hohen Quotennummer für ein Visum des US-Konsulats in Stuttgart sollte die Wartezeit bis zur Visumerteilung in England verbracht werden, das Visum für England hatten sie. Aber dann kam der Krieg dazwischen, und so blieben sie letztlich in England. Obwohl aus der jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetreten, protestantisch getraut, blieben beide von der Verfolgung nicht verschont. Oskar Weil starb am 18. April 1955, seine Frau Olga am 25. September 1962, beide in London.
Olga Weils Mutter, Anna Reiss, blieb in Freiburg zurück – warum?

Der Sohn Herbert hatte einen ganz anderen beruflichen Weg als alle seine Verwandten, wesentlich auch bestimmt durch den Vater, der ein leidenschaftlicher Jäger war, und auch durch seine Liebe zu Naturwissenschaften. Nach Abitur (1912 in Karlsruhe), einjährig freiwilligem Militärdienst und Kriegseinsatz von 1914 bis 1918 (Leutnant d.R.), forstwirtschaftlichem Studium (TH Karlsruhe und Universität Freiburg) und praktischer Berufsausbildung wurde er nach der Zweiten Staatsprüfung 1924 Forstbeamter im Badischen Staat, zuletzt (seit 1929) Oberforstmeister in Triberg/Schwarzwald (Dienstvorstand des dortigen Forstamtes). 1924 hatte er die Historikerin Dr. phil. Edith Vasek geheiratet. Als Frontkämpfer des Weltkrieges konnte er 1933 noch im Amt bleiben, aber per 31. Dezember 1935 wurde er – wie alle jüdischen Beamten oder solche mit jüdischen Vorfahren wie er, der lange schon, wie im übrigen auch seine Eltern, Protestant war - entlassen. Im Spätjahr 1937 erhielt er durch Vermittlung eines türkischen ehemaligen Studienkameraden die Möglichkeit, in der Türkei (in Anatolien) als freiberuflicher Forst-Sachverständiger für die türkische Regierung zu arbeiten, alle vorherigen Versuche in der holzverarbeitenden Industrie eine Anstellung zu finden blieben erfolglos. Er hatte zwar einen Dreijahresvertrag, aber per Ende 1938 wurde dieser Vertrag von der türkischen Regierung auf Druck des Reichswirtschaftsministers Funk gekündigt (ein Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Türkei sah vor, dass die Türkei keine Juden mehr beschäftigen oder aufnehmen dürfe). Seine Familie, Ehefrau und Sohn, lebten während dieser Auslandszeit weiter in Deutschland, und zwar in Grassau/Oberbayern, wo er ein Haus besaß. Also kehrte er wieder nach Deutschland zurück – und geriet in die Fänge der Gestapo, die ihm zur Auflage machte, das Land innerhalb von drei Tagen zu verlassen. Seiner Frau gelang es in der Gestapo-Zentrale in Berlin, diese Frist auf sechs Monate zu verlängern. Die beabsichtigte Auswanderung, erst nach Australien, dann in die USA vereitelte der inzwischen ausgebrochene Krieg. So wurde er, weil er die Gestapo-Auflage, das Land zu verlassen, nicht erfüllt hatte, verhaftet und von Juli 1940 bis Juni 1941 im Gestapo-Gefängnis in München inhaftiert und anschließend in das „Judenlager“ Milbertshofen in München (von den Nazis als „Judensiedlung“ Milbertshofen bezeichnet), ein im März 1941 eingerichtetes Judenghetto als Durchgangslager für die Deportationen in den Osten, eingewiesen und für Erdarbeiten und Barackenbau eingesetzt. Da er in einer so genannten privilegierten Mischehe lebte, seine Frau war katholisch und hatte keine jüdischen Vorfahren, blieb ihm eine Deportation in den Tod erspart. Er hatte das große Glück, dass er von Dezember 1941 bis Kriegsende als Hilfskraft an das Fahrradgeschäft Annie Rager in München abgeordnet wurde. Hier überlebte er die Nazizeit. Die Geschäftsinhaberin konnte sogar bei der Gestapo erreichen, dass er von der auch für ihn vorgesehenen Deportation im Februar 1945 in das KZ Theresienstadt verschont blieb – ein Wunder.
Nach dem Krieg kam er nach einiger Zeit wieder als Forstbeamter in den Badischen Staatsdienst, zuletzt mit Wohn- und Dienstsitz in Lörrach. Nach seiner Pensionierung 1960 verzog er nach Wollbach (heute Ortsteil der Stadt Kandern/Schwarzwald), wo er am 10. September 1963 starb. Seine Frau Edith starb am 1. November 1948 in Karlsruhe. Aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor: Klaus Günther, geboren 1. Juni 1926, der nach Ausbildung zum Braumeister nach dem Krieg nach Kanada auswanderte. Am 5. April 1951 – inzwischen zum Katholizismus konvertiert – heiratete er Maria Läuger in Karlsruhe in zweiter Ehe.

Jakob Bärs zweite Schwester Laura heiratete am 22. August 1895 den aus Forst/Lausitz am 6. Mai 1864 gebürtigen Dr. Georg Avellis, zum Zeitpunkt der Heirat HNO-Arzt in Frankfurt, seit 1909 Sanitätsrat. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, Marie Margarethe, geboren 26. August 1896, und Gerhard, geboren 21. April 1899; dieser starb allerdings mit sieben Jahren am 24. April 1906.
Georg Avellis starb bereits am 25. April 1916; er wurde nur knapp 52 Jahre.
Laura Avellis und ihre – unverheiratete - Tochter Marie wurden am 20. Oktober 1941 mit dem ersten Judentransport aus Frankfurt in das polnische Ghetto Litzmannstadt (Lodz) deportiert. Der Transport umfasste ca. 1.100 Personen. Von Laura Avellis ist dokumentiert, dass sie dort am 22. April 1942 starb. Von der Tochter Marie gibt es kein Todesdatum; das lässt darauf schließen, dass sie – wie die meisten anderen in das Ghetto Deportierten - von hier nach Chelmno gebracht und dort vergast wurde. Nur drei Personen dieses Frankfurter Transportes haben die Nazizeit überlebt.

Lauras und Annas Mutter, Sophie Bär, lebte – seit dem Tod ihres Mannes 1891 – die meiste Zeit bei der Familie ihrer Tochter Laura in Frankfurt, kurzeitig auch mal bei der Familie der anderen Tochter in Freiburg, aber nie - von gelegentlichen Besuchsaufenthalten abgesehen - bei der Familie ihres Sohnes in Mannheim. Am 14. Mai 1931 starb Sophie Bär in Frankfurt. Sie überlebte ihren Mann fast 40 Jahre.

(Wolfgang Strauß, April 2009)



Quellen und Literatur:**
Generallandesarchiv Karlsruhe 234 Zugang 2005-123 Nr. 4099; 480/6591,
Staatsarchiv Freiburg Freiburg F 196/1 Nr. 1974.
Personalakte Hermann Dietrich Bär, Justizministerium Stuttgart.
Hugo Marx, das Schicksal der im Jahre 1933 in Mannheim amtierenden Richter, in: Mannheimer Hefte, 1961, S. 19-25.
Josef Werner, Hakenkreuz und Judenstern, Das Schicksal der Karlsruher Juden im Dritten Reich, Karlsruhe 1990, S. 51 und 458.